Mit der UNESCO-„Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ von 1972 sollte eine Möglichkeit geschaffen werden, besondere kulturelle Stätten und Naturlandschaften weltweit zu identifizieren und deren Erhaltung für nachfolgende Generationen zu sichern.
Dabei werden die natürlichen und kulturellen Denkmäler und die einzigartigen Ökosysteme in den einzelnen Ländern nicht nur als bedeutsame lokale Werte betrachtet, sondern als besondere Kultur- und Naturwerte für die ganze Menschheit.
Hauptartikel: UNESCO – Welterbe in Mexiko