Hinweise zur Mietwagenanmietung

Foto: Mexico-Info

Wer durch Mexiko mit einem Mietwagen reisen möchte, für den haben wir hier einige Informationen zur Anmietung eines Mietwagens zusammengestellt. Natürlich ersetzen diese Informationen nicht, sich über die Mietbedingungen der einzelnen Autovermietungen zu erkundigen. Einen Artikel über das Autofahren gibt es in der Rubrik Alltag in Mexiko – Autofahren – Tanken – Parken.

 

Alter der Fahrer

Der eingetragene Hauptfahrer muss 21 Jahre alt und seit mindestens einem Jahr im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Bei Fahrern, die unter 25 Jahre und über 70 Jahre alt sind, fällt eine Zusatzgebühr an.

Auch für den eingetragenen Zusatzfahrer gelten diese Regelungen. Hier ist auch zu beachten, dass bei manchen Autovermietungen ein Zusatzfahrer über 25 Jahre im Mietpreis enthalten ist, und bei anderen ein Zusatzfahrer generell einen Aufpreis kostet.

Alle Fahrer müssen im Mietvertrag eingetragen werden.

Dokumente bei der Mitwagenannahme

Die folgenden Dokumente sollten bei der Mietwagenstation vorgelegt werden:

  • Reisepass des Hauptfahrers und aller Zusatzfahrer
  • Gültiger Führerschein des Hauptfahrers und aller Zusatzfahrer
  • Gültige Kreditkarte, die auf den Namen des Hauptfahrers ausgestellt ist
  • eine Kopie des Vouchers, wenn der Mietwagen in Deutschland reserviert wurde, auch der Voucher muss auf den Hauptfahrer ausgestellt sein

Führerschein

Ein gültiger nationaler Führerschein ist zur Anmietung eines Mietwagens ausreichend. Ein internationaler Führerschein ist keine Vorschrift. Es wird aber empfohlen zusätzlich einen internationalen Führerschein bei sich zu führen, der vereinfacht eventuelle Polizeikontrollen.

Kreditkarte und Kaution

Generell werden als Zahlungsmittel nur Kreditkarten (MasterCard oder Visa) akzeptiert.

Bei der Fahrzeugübernahme wird als Sicherheit die Kreditkarte mit einer Kaution belastet. In der Regel wird der entsprechende Betrag auf der Kreditkarte blockiert und nicht abgebucht. Wird das Auto unbeschadet zurückgegeben, dann wird der Betrag wieder freigegeben.

Der geblockte Betrag beinhaltet die Kosten zur Selbstbeteiligung im Schadensfall (je nach Höhe der Selbstbeteiligung auch nur einen Anteil) und eine Tankfüllung. Zusätzliche Kosten für Zusatzausstattungen oder weitere Leistungen, die an der Anmietstation eingekauft wurden, werden gleich abgebucht.

Regelungen zur Tankfüllung

Es gibt verschiedene Regelungen zur Tankfüllung, auf diese sollte man im Mietvertrag achten, damit keine zusätzlichen Kosten anfallen. Ansonsten wird neben den Kosten für die Tankfüllung auch eine Gebühr für den Betankungsservice erhoben. Die möglichen Regelungen sind:

  • Der Mietwagen wird mit vollem oder mit halbvollem Tank übergeben und muss auch halb- oder vollgetankt zurückgegeben werden.
  • Der Mietwagen wird mit vollem Tank übergeben, man bezahlt diese Tankfüllung bei der Fahrzeugentgegennahme und gibt den Wagen mit leerem Tank zurück.

Generell gilt, dass es für nicht genutztes Benzin keine Rückerstattung gibt.

Fahreinschränkungen

Mit den Mietfahrzeugen ist es nicht gestattet das Land zu verlassen, z.B. nach Belize oder Guatemala. Eine Ausnahmeregelung gibt es bei dem Grenzübertritt zur USA. Dazu ist es erforderlich eine Genehmigung bei der Anmietstation einzuholen und eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Für verschiedene Städte in Mexiko, einschließlich Mexico-City, ist eine spezielle Bescheinigung erforderlich, die so genannte „tarjeta de circulacion“ (so was wie  ASU in Deutschland). Mit dieser Bescheinigung wird bestätigt, dass das Fahrzeug die Abgasnormen erfüllt und für den Stadtverkehr zugelassen ist. Bei der Fahrzeugübernahme sollte man darauf achten, dass sie in den Unterlagen dabei ist oder im Handschuhfach liegt. Ansonsten muss man damit rechnen, dass man bei einer Polizeikontrolle eine Gebühr an den Beamten zu entrichten hat.

Außerdem gilt in Mexico-City ein Programm gegen die Umweltverschmutzung. Je nach Endziffer des Nummernschildes besteht an einem Tag in der Woche ein Fahrverbot. Näheres dazu in unserem Artikel Alltag in Mexiko – Autofahren – Tanken – Parken.

Keine Kilometerbegrenzung

Gerade für eine Rundreise ist es empfehlenswert einen Tarif mit unbegrenzten Kilometern zu wählen, anstatt mit einer Kilometerbegrenzung. So fallen keine zusätzlichen Kosten bei der Fahrzeugrückgabe an.

Anmietstationen und Öffnungszeiten

An allen internationalen Flughäfen in Mexiko sind Autovermietungen vertreten. In den Flughafengebäuden gibt es entsprechende Schalter der einzelnen Autovermietungen und die Mitarbeiter organisieren einen Shuttle-Service zum Parkplatz bzw. zum Außenbüro.

Die Öffnungszeiten an den Flughäfen sind an den Flugplänen orientiert. In Mexico-City sind die Schalter 24 Stunden geöffnet, an kleineren Flughäfen sind sie in der Nacht geschlossen.

Bei der Ausfertigung des Mietvertrages sollte man etwas Geduld mitbringen. Selten ist schon alles vorbereitet. Der Mitarbeiter gibt erst alle Daten in sein System ein, auch wenn diese schon vorliegen und will natürlich noch zusätzliche Leistungen verkaufen.

Anmietung und Rückgabe

In der Regel ist die Anmietstation auch die Rückgabestation. Soll der Mietwagen an einem anderen Ort zurückgegeben werden, fallen zusätzliche Gebühren an, die so genannte Einweggebühr. Diese Gebühren sind bereits bei der Abholung des Mietwagens zu zahlen.

Ein Miettag beträgt 24 Stunden, das heißt wenn man ein Auto um 10 Uhr morgens abholt, muss man es auch 10 Uhr morgens am Abgabetag zurückbringen. Häufig wird auch eine Kulanzzeit gewährt, doch dies liegt im Ermessen der jeweiligen Autovermietung. Bei zu später Rückgabe wird eine Tagesrate nach Ortstarif berechnet.

Zusatzausstattungen

Zusätzliches Zubehör wie Kindersitze, Navigationssysteme oder Gepäckträger kann über Onlineportale mitgebucht werden oder direkt an der Anmietstation. Generell erfolgt die Bezahlung erst vor Ort, dabei werden neben den Mietkosten auch Steuern fällig.

Es ist empfehlenswert, die zusätzliche Ausstattung bereits von Deutschland aus mit zu buchen, damit sie bei der Anmietstation auch zur Verfügung steht.

Navigationsgeräte sind in der Regel sehr teuer zum Mieten (ca. 10USD/Tag) und auch die Aktualität des Kartenmaterials ist nicht immer gewährleistet. Wer genug Platz im Koffer hat und über ein mobiles Navigationsgerät verfügt, der kann sein Gerät auch mitnehmen. In Deutschland kann man schon überprüfen, ob es über Kartenmaterial für Mexiko verfügt und gegebenenfalls die Karten dazukaufen oder ein Update durchführen.

Eine weitere Überlegung ist, eine kostengünstigere GPS-App für das Smartphone zu kaufen, die auch offline nutzbar ist. Näheres dazu in unserem Artikel Apps – Straßenverkehr und Navigation

Versicherungen – bei der Anmietung aus Deutschland

Vollkaskoversicherung

Bei der Anmietung aus Deutschland empfehlen wir eine Vollkaskoversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung abzuschließen, die Schäden an Reifen, Glas und Unterboden abdeckt.

Zum einen sind Bodenschwellen sehr verbreitet. Sie dienen dazu die Geschwindigkeit zu reduzieren, können aber ganz schnell übersehen werden. Zum anderen gibt es in abgelegenen Gegenden auch unbefestigte Straßen, wo es zu einem Steinschlag kommen kann.

Diebstahl- und Einbruchsschutz

Außerdem ist auch ein Diebstahl- und Einbruchsschutz – mit oder ohne Selbstbeteiligung – empfehlenswert, gerade wenn man eine Rundreise plant und sich außerhalb der Touristenzentren aufhält. Nicht nur das Auto, auch Dinge im Auto, wie Kameras oder Taschen sind lukrativ.

KFZ-Haftpflichtversicherung

Gemäß den rechtlichen Bestimmungen muß eine KFZ-Haftpflichtversicherung – mit oder ohne Selbstbeteiligung – abgeschlossen werden. Die Deckungssummen richten sich dabei nach den gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Landes und betragen in Mexiko 750.000 MXN auf Personenschäden und 750.000 MXN auf Sachschäden (entspricht ca. 37.500 €).

Sollte es zu einem Schaden kommen, deckt die im Mietpreis enthaltene KFZ-Haftpflichtversicherung selten die Schadenssumme ab. Zunächst sollte man die Vertragsbedingungen des Autovermieters lesen, wie hoch die Deckungssummen der darin enthaltenen Haftpflichtversicherung sind. Andernfalls ist zu überlegen, ob man nicht eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abschließt.

Zusätzliche Versicherungen

Weitere Versicherungen können vor Ort an der Anmietstation dazu gebucht werden. Dazu zählen Personeninsassenschutz und Unfallversicherung.

Versicherungen – bei der Anmietung in Mexiko

Wenn man direkt in Mexiko bei einer Autovermietung einen Mietwagen leihen möchte, ist zu beachten, dass für Ausländer andere Tarife gelten als für Einheimische (außer man hat eine Resident ID = Aufenthaltserlaubnis).

Es kann vorkommen, dass ein angegebener Basistarif, der Haft- und Vollkaskoversicherung beinhaltet, für Ausländer gar nicht buchbar ist, sondern weitere Versicherungen wie Unfallschutz oder Pannenhilfe, abgeschlossen werden müssen.

Haftpflichtversicherungen, die in Kreditkarten enthalten sind, werden in Mexiko nicht akzeptiert, auch keine Haftpflichtversicherungen, die von Drittanbietern, z.B. über Reisewebseiten, abgeschlossen wurden.

Daten bei der Anmietung über Mietwagenportale

Neben den persönlichen Daten (Name, Anschrift, Email-Adresse) muss man das Alter des Hauptfahrers mit angegeben, da es auf den Voucher aufgeführt wird. Zusatzfahrer werden in der Regel erst bei der Annahmestation hinzugefügt, wo auch die zusätzlichen Kosten zu entrichten sind.

Weiterhin wird nach der Flugnummer gefragt. Das dient dazu, dass der Mitarbeiter der Autovermietung die Ankunft oder eine eventuelle Flugverspätung kennt, um den Mietwagen entsprechend zu reservieren.