Diese Seite bietet einen Überblick über die Einfuhrbestimmungen für Mexiko. Hier sind die Regelungen zur Mitnahme persönlicher Gegenstände, Geschenke, Lebensmittel, Medikamente und elektronischer Geräte aufgeführt. Ebenso wird erläutert, welche Waren anmeldepflichtig sind, welche Beschränkungen bei der Einfuhr gelten und welche Güter verboten sind.
Informationen zu den Einreise- und Visabestimmungen für Touristen, Geschäftsreisende, Studenten, Praktikanten und Langzeitaufenthalte sowie weiterführende Linkhinweise finden sich unter dem Beitrag Einreise- und Visabestimmungen für deutsche Staatsbürger.
Einfuhrbestimmungen bei Reisen
Hier listen wir auf, welche Güter in den angegebenen Mengen zollfrei nach Mexiko eingeführt werden können und welche verboten sind. Werden diese Freimengen überschritten, sind Einfuhrabgaben zu entrichten. Da sich die Angaben kurzfristig ändern können, empfehlen wir, die Informationen auch auf den Internetseiten der jeweiligen Zollbehörden zu überprüfen.
Das Reisegepäck muss sich im selben Transportmittel (z.B. Flugzeug, Schiff) befinden, mit dem man nach Mexiko einreist, damit man es zollfrei einführen kann. Wird das Gepäck vorausgeschickt oder nachgesandt, müssen die Gegenstände in einer Zollerklärung deklariert werden.
Güter für den persönlichen Bedarf
Güter für den persönlichen Bedarf
Dazu zählen Kleidung, Schuhe und Kosmetikartikel sowie Ausstattungen für Babys und Kleinkinder, wie ein Kinderwagen und ein Kinderbett. Diese dürfen in einem für die Dauer der Reise angemessen Umfang eingeführt werden. Des weiterem zählen dazu Koffer und Taschen zur Beförderung des Gepäcks.
Bis zu einem Betrag von umgerechnet 10.000 US-Dollar können Landes- und Fremdwährungen eingeführt werden. Höhere Beträge müssen bei der Zollbehörde deklariert werden. Dazu stehen entsprechende Formulare (in spanisch und englisch) auf der Internetseite der mexikanischen Zollbehörde zur Verfügung.
Werden höhere Beiträge nicht deklariert, wird eine Geldstrafe zwischen 20% bis 40% auf den Betrag erhoben, der 10.000 US-Dollar übersteigt. Bei mehr als 30.000 US-Dollar kann eine Freiheitsstrafe verhängt werden.
Medikamente für den persönlichen Bedarf dürfen in für die Reisedauer angemessenen Mengen eingeführt werden. Es ist zu beachten, dass bei einigen Medikamenten zusätzliche Bescheinigungen, wie die ärztliche Verordnung mitzuführen sind. Weitere Informationen zu verschreibungspflichtigen Medikamenten finden sich im Beitrag Reiseapotheke.
Darüber hinaus dürfen medizinische Geräte wie ein Blutdruckmessgerät und ein Gerät zum Messen des Blutzuckerspiegels eingeführt werden sowie Rollstühle und Gehhilfen.
Erfolgt die Einreise nach Mexiko über den Luft- oder Seeweg dürfen Geschenke und Waren in Höhe von 500 US-Dollar zollfrei eingeführt werden. Erfolgt die Einreise über den Landweg beträgt die Höchstgrenze 300 US-Dollar. Bei dem Landweg gibt es nur Ausnahmen für mexikanische Staatsbürger während der Ferienzeit, dann beträgt auch hier die Höchstgrenze 500 US-Dollar.
Hierzu zählen nicht: alkoholische Getränke, Tabak, Kraftstoff in Kanistern
Der Wert der Ware muss mit Kaufbelegen oder Rechnungen nachgewiesen werden, ansonsten wird er von den Zollbeamten geschätzt. Die Waren dürfen nicht zu gewerblichen Zwecken genutzt werden.
Die Einfuhr von frischen Lebensmitteln aus tierischen und pflanzlichen Produkten ist generell verboten. Dies dient dazu, die Einschleppung von Schädlingen und damit die Ausbreitung von Krankheiten zu vermeiden.
Erlaubte Produkte
Konservierte oder getrocknete pflanzliche Produkte können in Mengen für den persönlichen Verbrauch eingeführt werden. Produkte wie Sandwiches, Kuchen oder Schokolade müssen voll verpackt sein. Konservierte Wurtwaren sind erlaubt, wenn kein Schweinefleisch enthalten ist.
Verbotene Produkte
Bei den pflanzlichen Produkten ist die Einfuhr von frischem Obst und Gemüse, von Getreide- und Blumensamen und von Zwiebeln und Setzlingen verboten. Weiterhin sind die Einfuhr von Frischfleisch jeglicher Art sowie von Produkten aus Schweinefleisch, frischer Fisch, lebende, rohe oder getrocknete Schalentiere und frischer Käse verboten.
Als Haustiere gelten Hunde und Katzen. Für diese muss ein Gesundheitszeugnis vorgelegt werden, dass die folgenden Informationen enthält:
Name und Anschrift des Besitzes und wenn abweichend Name und Anschrift der Person, die das Tier mit sich führt
Datum der letzten Tollwutimpfung und Dauer der Wirkung des Impfstoffes (eine Ausnahme gilt für Tiere unter 3 Monaten)
Bescheinigung eines Tierarztes, dass das Tier vor der Abreise gesund war
Bescheinigung eines Tierarztes, dass das Tier innerhalb der letzten 6 Monate vor Reisebeginn gegen innere und äußere Parasiten behandelt wurde
Bis zu drei Haustiere und deren benötigtes Zubehör dürfen eingeführt werden. Für den Transport muss ein Tierkäfig vorhanden sind, ohne Einstreu und ohne Tierspielzeug. Loses Trockenfutter kann in Höhe einer Tagesration mitgenommen werden, ansonsten sind zwei Packungen erlaubt. Es muss etikettiert und verpackt sein. Die Mitnahme von Frischfutter ist nicht gestattet.
Wenn das Tier im Frachtbereich des Flugzeuges transportiert werden soll, sind außerdem die Anforderungen der verschiedenen Fluggesellschaften zu beachten.
Einreise mit anderen Tieren, wilden Tieren und Pflanzen
Einreise mit anderen Tieren, wilden Tieren und Pflanzen
Bei allen anderen Haustieren, wilden Tieren, Pflanzen und Pflanzensamen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Artenschutzes des Ausfuhr- und des Einfuhrlandes.
Die Einfuhr von gefährdeten Arten wildlebender Tiere und Pflanzen ist nur mit einem CITES-Zertifikat oder einer Genehmigung der Generaldirektion für Wildtiere (DGVS) in Mexiko gestattet.
Die Einfuhr muss außerdem bei der mexikanischen Zollbehörde beantragt werden, indem man das Formular für „Anforderungen bei der Einfuhr“ online ausfüllt. Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, wird ein kostenpflichtiges „Tiergesundheitszertifikat für die Einreise“ ausgestellt.
Bei einem längeren Aufenthalt kann der Hausrat zollfrei nach Mexiko eingeführt werden, wenn verschiedene Voraussetzungen, in Abhängigkeit von dem Aufenthaltsstatus, erfüllt werden.
Unter dem Hausrat werden alle Gegenstände verstanden, die für das alltägliche Leben einer Familie gewöhnlich erforderlich sind. Um die Haushaltsgegenstände zollfrei einführen zu können, müssen sie mindestens sechs Monate vor dem geplanten Zeitpunkt der Einreise nach Mexiko gekauft wurden sein.
Zollfrei nach Mexiko können eingeführt werden:
Möbel, Haushaltswaren, Sportgeräte, Kleidung und Bücher, die ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt sind.
Kunstwerke, die keine vollständige Sammlung darstellen und zum Haushalt gehören.
Wissenschaftliche Instrumente und Werkzeuge, sofern sie für den privaten Gebrauch oder zur Ausübung des Berufes erforderlich sind und keine vollständige Ausrüstung zur Einrichtung eines Labors oder einer Werkstatt darstellen.
Gegenstände, die aus rein gewerblichen Gründen eingeführt werden sollen sowie Fahrzeuge zählen nicht zum Hausrat.
Zur Einfuhr des Hausrates muss von der Botschaft das „Zertifikat für Umzugsgut“ („Certificado de menaje“) erstellt werden. Weitere Informationen zur Erstellung des Zertifikates können auf der Internetseite der Mexikanischen Botschaft nachgelesen werden.
Außerdem gibt es auch unterschiedliche Regelungen in Bezug auf die Aufenthaltserlaubnis:
Einfuhr des Hausrates bei befristeter Aufenthaltserlaubnis
Einfuhr des Hausrates bei befristeter Aufenthaltserlaubnis
Eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis wird erteilt, wenn der Aufenthalt in Mexiko länger als 180 Tage und weniger als 4 Jahre betragen soll.
Ausländische Staatsbürger (mit Visum „Residente Temporal“) und ausländische Studenten (mit Visum: „Residente Temporal Estudiante“), die eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis besitzen, können ihren Hausrat für die Dauer ihres Aufenthaltes zollfrei einführen.
Die Einfuhr des Hausrates muss innerhalb bestimmter Zeiträume erfolgen, so dass der Transport entsprechend organisiert werden muß.
Der Hausrat muß innerhalb von drei Monaten vor der Einreise nach Mexiko bis sechs Monate nach der Ankunft in Mexiko ankommen. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Ansonsten kann der Hausrat nicht zollfrei eingeführt werden.
Bei der Rückkehr muss der Hausrat wieder ausgeführt werden.
Um das entsprechende Zertifikat für das Umzugsgut zu erhalten ist ein Termin bei der Mexikanischen Botschaft in Berlin oder Frankfurt erforderlich.
Einfuhr des Hausrates bei unbefristeter Aufenthaltserlaubnis
Einfuhr des Hausrates bei unbefristeter Aufenthaltserlaubnis
Ausländische Bürger (mit Visum „Residente Permanente“) müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie mexikanische Staatsbürger, die nach Mexiko zurückkehren, um den Hausrat zollfrei einführen zu können.
Die Person muß sich mindestens sechs Monate in dem Land aufgehalten haben, aus welchem der Hausrat ausgeliefert wird.
Das Visum (Aufenthaltserlaubis) darf nicht älter als 6 Monate sein. Ein neues Visum kann allerdings nicht über die Mexikanische Botschaft in Deutschland beantragt werden, sondern nur über die Migrationsbehörde in Mexiko. Bei Bedarf muss man also vor dem eigentlichen Langzeitaufenthalt eine Reise nach Mexiko einplanen, um ein neues Visum zu beantragen.
Die Einfuhr des Hausrates muss innerhalb bestimmter Zeiträume erfolgen, so dass der Transport entsprechend organisiert werden muß. Der Hausrat muß innerhalb von drei Monaten vor der Einreise nach Mexiko bis sechs Monate nach der Ankunft in Mexiko ankommen. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Ansonsten kann der Hausrat nicht zollfrei eingeführt werden.
Um das entsprechende Zertifikat für das Umzugsgut zu erhalten ist ein Termin bei der Mexikanischen Botschaft in Berlin oder Frankfurt erforderlich.
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