Einreise- und Einfuhrbestimmungen nach Mexiko

Um nach Mexiko einzureisen, ist zu beachten, welche erforderlichen Dokumente für die Einreise vorgelegt werden müssen, welche Güter in bestimmten Mengen zollfrei nach Mexiko eingeführt werden können, welche Güter deklariert werden müssen und welche Güter verboten sind.

 

Einreise- und Visabestimmungen

Vor der Reise muß zunächst geprüft werden, ob für den Zweck der Reise und der Dauer des Aufenthalts in Mexiko ein Visum benötigt wird. Informationen zu den Einreise- und Visabestimmungen für Touristen, Geschäftsreisende, Studenten, Praktikanten und Langzeitaufenthalte sowie weiterführende Linkhinweise finden sich unter dem Beitrag Einreise- und Visabestimmungen für deutsche Staatsbürger.

 

Einfuhrbestimmungen bei Reisen

Hier listen wir auf, welche Güter in den angegebenen Mengen zollfrei nach Mexiko eingeführt werden können und welche verboten sind. Werden diese Freimengen überschritten, sind Einfuhrabgaben zu entrichten. Da sich die Angaben ändern können, empfehlen wir, die Informationen auch auf den Internetseiten der jeweiligen Zollbehörden zu überprüfen.

Güter für den persönlichen Bedarf

Dazu zählen Kleidung, Schuhe und Kosmetikartikel sowie Ausstattungen für Babys und Kleinkinder, wie ein Kinderwagen und ein Kinderbett. Diese dürfen in einem für die Dauer der Reise angemessen Umfang eingeführt werden. Des weiterem zählen dazu Koffer und Taschen zur Beförderung des Gepäcks.

Einige Empfehlungen zum Reisegepäck gibt es in dem Beitrag Reisegepäck und Packliste

Elektronische Geräte

Elektronische Geräte dürfen für den persönlichen Bedarf eingeführt werden, dabei sind die folgenden Höchstmengen zu beachten:

  • 3 Mobiltelefone oder Tablets und das entsprechende Zubehör
  • 1 GPS-Gerät mit Zubehör
  • 1 Laptop mit Zubehör – dazu zählen auch tragbare Drucker, Kopierer und Brenner
  • 2 Foto- oder Videokameras mit Zubehör und maximal 5 Speicherkarten
  • 1 tragbarer Projektor mit Zubehör
  • Tragbare Lautsprecher mit Zubehör
  • 2 tragbarer DVD-Player mit Zubehör und maximal 10 DVDs und 30 CDs
  • 1 Videospielkonsole mit 5 Videospielen
Freizeit- und Sportgeräte
  • 5 Spiele für Kinder
  • 2 Sportgeräte
  • 4 Anglelruten
  • 1 Fernglas und 1 Teleskop
  • 1 Zelt und andere Campingausrüstung
  • 2 Musikinstrumente und Zubehör
  • Bücher, Zeitschriften
Tabak und Alkohol

Personen über 18 Jahre dürfen die folgenden Höchstmengen einführen:

  • 6 Liter Wein
  • 3 Liter andere alkoholische Getränke
  • 10 Packungen Zigaretten
  • 25 Zigarren (Stück)
  • 200g losen Tabak
Geld / Devisen

Bis zu einem Betrag von umgerechnet 10.000 US-Dollar können Landes- und Fremdwährungen eingeführt werden. Höhere Beträge müssen bei der Zollbehörde deklariert werden. Dazu stehen entsprechende Formulare (in spanisch und englisch) auf der Internetseite der mexikanischen Zollbehörde zur Verfügung.

Werden höhere Beiträge nicht deklariert, wird eine Geldstrafe zwischen 20% bis 40% auf den Betrag erhoben, der 10.000 US-Dollar übersteigt. Bei mehr als 30.000 US-Dollar kann eine Freiheitsstrafe verhängt werden.

Zollbehörde Mexiko – Erklärung zu Geldbeträgen /Wertpapieren

Deutscher Zoll – Anmelde- bzw. Anzeigepflicht bei der Ausreise in Nicht-EU-Mitgliedstaat

Medikamente und medizinische Geräte

Medikamente für den persönlichen Bedarf dürfen in für die Reisedauer angemessenen Mengen eingeführt werden. Es ist zu beachten, dass bei einigen Medikamenten zusätzliche Bescheinigungen, wie die ärztliche Verordnung mitzuführen sind. Weitere Informationen zu verschreibungspflichtigen Medikamenten finden sich im Beitrag Reiseapotheke.

Darüber hinaus dürfen medizinische Geräte wie ein Blutdruckmessgerät und ein Gerät zum Messen des Blutzuckerspiegels eingeführt werden sowie Rollstühle und Gehhilfen.

Deutscher Zoll – Arzneimittel und Betäubungsmittel

Geschenke

Erfolgt die Einreise nach Mexiko über den Luft- oder Seeweg dürfen Geschenke in Höhe von 500 US-Dollar zollfrei eingeführt werden. Erfolgt die Einreise über den Landweg beträgt die Höchstgrenze für Geschenke 300 US-Dollar. Bei dem Landweg gibt es nur Ausnahmen für mexikanische Staatsbürger während der Ferienzeit, dann beträgt auch hier die Höchstgrenze 500 US-Dollar.

Der Wert der Ware muss mit Kaufbelegen oder Rechnungen nachgewiesen werden, ansonsten wird er von den Zollbeamten geschätzt.

Lebensmittel - Erlaubte und verbotene Produkte

Die Einfuhr von frischen Lebensmitteln aus tierischen und pflanzlichen Produkten ist generell verboten. Dies dient dazu, die Einschleppung von Schädlingen und damit die Ausbreitung von Krankheiten zu vermeiden.

Erlaubte Produkte

Konservierte oder getrocknete pflanzliche Produkte können in Mengen für den persönlichen Verbrauch eingeführt werden. Produkte wie Sandwiches, Kuchen oder Schokolade müssen voll verpackt sein. Konservierte Wurtwaren sind erlaubt, wenn kein Schweinefleisch enthalten ist.

Verbotene Produkte

Bei den pflanzlichen Produkten ist die Einfuhr von frischem Obst und Gemüse, von Getreide- und Blumensamen und von Zwiebeln und Setzlingen verboten. Weiterhin sind die Einfuhr von Frischfleisch jeglicher Art sowie von Produkten aus Schweinefleisch, frischer Fisch,  lebende, rohe oder getrocknete Schalentiere und frischer Käse verboten.

Zollbehörde Mexiko – Erlaubte und verbotene pflanzlische und tierische Produkte

Haustiere

Als Haustiere gelten Hunde und Katzen. Für diese muss ein Gesundheitszeugnis vorgelegt werden, dass die folgenden Informationen enthält:

  • Name und Anschrift des Besitzes und wenn abweichend Name und Anschrift der Person, die das Tier mit sich führt
  • Datum der letzten Tollwutimpfung und Dauer der Wirkung des Impfstoffes (eine Ausnahme gilt für Tiere unter 3 Monaten)
  • Bescheinigung eines Tierarztes, dass das Tier vor der Abreise gesund war
  • Bescheinigung eines Tierarztes, dass das Tier innerhalb der letzten 6 Monate vor Reisebeginn gegen innere und äußere Parasiten behandelt wurde

Bis zu drei Haustiere und deren benötigtes Zubehör dürfen eingeführt werden. Für den Transport muss ein Tierkäfig vorhanden sind, ohne Einstreu und ohne Tierspielzeug. Loses Trockenfutter kann in Höhe einer Tagesration mitgenommen werden, ansonsten sind zwei Packungen erlaubt. Es muss etikettiert und verpackt sein. Die Mitnahme von Frischfutter ist nicht gestattet.

Wenn das Tier im Frachtbereich des Flugzeuges transportiert werden soll, sind außerdem die Anforderungen der verschiedenen Fluggesellschaften zu beachten.

Mexikanische Botschaft – Einfuhr von Haustieren nach Mexiko

Zollbehörde Mexiko – Einreise mit Haustieren

Andere Tiere, wilde Tiere und Pflanzen

Bei allen anderen Haustieren, wilden Tieren, Pflanzen und Pflanzensamen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Artenschutzes des Ausfuhr- und des Einfuhrlandes.

Die Einfuhr von gefährdeten Arten wildlebender Tiere und Pflanzen ist nur mit einem CITES-Zertifikat oder einer Genehmigung der Generaldirektion für Wildtiere (DGVS) in Mexiko gestattet.

Die Einfuhr muss außerdem bei der mexikanischen Zollbehörde beantragt werden, indem man das Formular für „Anforderungen bei der Einfuhr“ online ausfüllt. Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, wird ein kostenpflichtiges „Tiergesundheitszertifikat für die Einreise“ ausgestellt.

Zollbehörde Mexiko – Einreise mit anderen Tieren

Bundesamtes für Naturschutz

Deutscher Zoll – Schutz der Tierwelt

Deutscher Zoll – Schutz der Pflanzenwelt

Deutscher Zoll – Geschützte Tiere und Pflanzen, daraus hergestellte Produkte

Verbotene Güter und Lebewesen

Die folgenden Arten von Gütern dürfen grundsätzlich nicht eingeführt werden:

  • Betäubungsmittel
  • Bilder und Videos mit kinderpornografischen Darstellungen
  • gebrauchte Kleidung und Schuhe, die nicht zum persönlichen Bedarf zählen
  • Waffen und Munition

Die folgenden Lebewesen dürfen nicht eingeführt werden:

  • Raubtiere, Raubfische und Raubvögel
 

Einfuhrbestimmungen bei längerem Aufenthalt

Bei einem längeren Aufenthalt kann der Hausrat zollfrei nach Mexiko eingeführt werden, wenn verschiedene Voraussetzungen, in Abhängigkeit von dem Aufenthaltsstatus, erfüllt werden.

Unter dem Hausrat werden alle Gegenstände verstanden, die für das alltägliche Leben einer Familie gewöhnlich erforderlich sind. Um die Haushaltsgegenstände zollfrei einführen zu können, müssen sie mindestens sechs Monate vor dem geplanten Zeitpunkt der Einreise nach Mexiko gekauft wurden sein.

Zollfrei nach Mexiko können eingeführt werden:

  • Möbel, Haushaltswaren, Sportgeräte, Kleidung und Bücher, die ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt sind.
  • Kunstwerke, die keine vollständige Sammlung darstellen und zum Haushalt gehören.
  • Wissenschaftliche Instrumente und Werkzeuge, sofern sie für den privaten Gebrauch oder zur Ausübung des Berufes erforderlich sind und keine vollständige Ausrüstung zur Einrichtung eines Labors oder einer Werkstatt darstellen.

Gegenstände, die aus rein gewerblichen Gründen eingeführt werden sollen sowie Fahrzeuge zählen nicht zum Hausrat.

Zur Einfuhr des Hausrates muss von der Botschaft das „Zertifikat für Umzugsgut“ („Certificado de menaje“) erstellt werden. Weitere Informationen zur Erstellung des Zertifikates können auf der Internetseite der Mexikanischen Botschaft nachgelesen werden.

Mexikanische Botschaft – Umzugsgut für nicht-mexikanische Staatsangehörige

Einfuhr des Hausrates bei befristeter Aufenthaltserlaubnis

Eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis wird erteilt, wenn der Aufenthalt in Mexiko länger als 180 Tage und weniger als 4 Jahre betragen soll.

Ausländische Staatsbürger (mit Visum „Residente Temporal“) und ausländische Studenten (mit Visum: „Residente Temporal Estudiante“), die eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis besitzen, können ihren Hausrat für die Dauer ihres Aufenthaltes zollfrei einführen.

Die Einfuhr des Hausrates muss innerhalb bestimmter Zeiträume erfolgen, so dass der Transport entsprechend organisiert werden muß.

Der Hausrat muß entweder innerhalb von drei Monaten vor der Einreise nach Mexiko oder innerhalb von sechs Monaten nach der Ankunft in Mexiko ankommen. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Ansonsten kann der Hausrat nicht zollfrei eingeführt werden.

Bei der Rückkehr muss der Hausrat wieder ausgeführt werden.

Um das entsprechende Zertifikat für das Umzugsgut zu erhalten ist ein Termin bei der Mexikanischen Botschaft in Berlin oder Frankfurt erforderlich.

Einfuhr des Hausrates bei unbefristeter Aufenthaltserlaubnis

Ausländische Staatsbürger (mit Visum „Residente Permanente“) müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie mexikanische Staatsbürger, die nach Mexiko zurückkehren, um den Hausrat zollfrei einführen zu können.

  • Die Person muß sich mindestens sechs Monate in dem Land aufgehalten haben, aus welchem der Hausrat ausgeliefert wird.
  • Das Visum darf nicht älter als 6 Monate sein. Ein neues Visum kann allerdings nicht über die Mexikanische Botschaft in Deutschland beantragt werden, sondern nur über die Migrationsbehörde in Mexiko. Bei Bedarf muss man also vor dem eigentlichen Langzeitaufenthalt eine längere Reise nach Mexiko einplanen.

Die Einfuhr des Hausrates muss innerhalb bestimmter Zeiträume erfolgen, so dass der Transport entsprechend organisiert werden muß.

Der Hausrat muß entweder innerhalb von drei Monaten vor der Einreise nach Mexiko oder innerhalb von sechs Monaten nach der Ankunft in Mexiko ankommen. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Ansonsten kann der Hausrat nicht zollfrei eingeführt werden.

Um das entsprechende Zertifikat für das Umzugsgut zu erhalten ist ein Termin bei der Mexikanischen Botschaft in Berlin oder Frankfurt erforderlich.

Zollbehörde Mexiko – Menaje de casa

Mexikanische Botschaft – Menaje de casa

Weitere Informationen zur Umzugsplanung und einem Umzug nach Mexiko finden sich im Beitrag Umzug und Spedition.

Linkhinweise und Quellen