Einreise- und Visabestimmungen

Foto: Mexico-Info

Einreise- und Visabestimmungen für deutsche Staatsbürger

Diese Seite bietet eine Zusammenstellung der Einreise- und Visabestimmungen für deutsche Staatsbürger. Sie umfasst Regelungen für touristische, geschäftliche sowie studien- und arbeitsbezogene Aufenthalte. Zusätzlich sind Links zu weiterführenden Informationen enthalten, um spezifische Anforderungen für verschiedene Reisezwecke zu klären.

 
Einreisebestimmungen für Touristen

Einreisebestimmungen für Touristen – Aufenthalt bis 180 Tage


Für einen touristischen Aufenthalt für die Dauer von maximal 180 Tagen benötigt man für die Einreise nach Mexiko einen noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass und eine Touristenkarte (Besuchervisum, FMM).

Das Formular „Forma Migratoria Multiple“ (FMM) berechtigt zur mehrfachen Ein- und Ausreise innerhalb einer Frist von 180 Tagen ab dem ersten Einreisedatum. Hier sind u.a. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Aufenthaltsort in Mexiko und Aufenthaltszweck anzugeben. Das ausgefüllte Formular muss bei der Einreise an der Passkontrolle vorgelegt werden (auch digital möglich).

In der Regel erhält man das Formular im Flugzeug. Seit 2023 bietet das Nationale Institut für Migration allen Ausländern, die auf dem Luftweg nach Mexiko einreisen, die digitale Touristenkarte an. Nach der Online-Registrierung steht das Formular zum Download über den Internetbrowser und zum Scannen über einen QR-Code bereit.

Manchmal wird man bei der Einreise auch aufgefordert, das Rückflugticket, eventuell ein Flugticket zur Weiterreise oder eine Hotelbuchung vorzulegen.

Die Touristenkarte wird abgestempelt und man erhält einen Abschnitt, den man bei der Ausreise wieder vorlegen muss. Er sollte nicht verloren gehen, sonst wird eine Geldstrafe fällig. In der Regel wird auf dem Abschnitt eine Aufenthaltsdauer von 30 Tagen bescheinigt, wer also einen längeren Aufenthalt plant, sollte bei der Einreise darauf achten, dass die richtige Aufenthaltsdauer eingetragen wird. Ansonsten kann es bei der Ausreise zu Problemen kommen.

Hat man eine digitale Touristenkarte wird die Aufenthaltsdauer im Reisepass eingetragen. Auch hier sollte man darauf achten, was dort eingetragen wird.

Für mitreisende Kinder und Jugendliche gelten die gleichen Vorschriften. Da der deutsche Kinderpass nicht akzeptiert wird, benötigen sie ebenfalls einen Reisepass. Auch sie erhalten eine eigene Touristenkarte und müssen ausserdem auf der Touristenkarte der Eltern angegeben werden.

Touristen ist es nicht erlaubt, in Mexiko eine erwerbsmäßige Tätigkeit aufzunehmen oder politischen Aktivitäten nachzugehen, auch nachträglich kann man als Tourist bei der Einwanderungsbehörde – Instituto Nacional de Migración (INM) keine Arbeitserlaubnis beantragen.

Will man zollpflichtige Waren einführen, muß man eine Zollbescheinigung ausfüllen. Das ausgefüllte Formular muß ebenfalls bei der Passkontrolle am Flughafen vorgelegt werden. Informationen über Einfuhrbestimmungen bei Reisen nach Mexiko finden sich in dem Artikel Einfuhrbestimmungen bei Reisen und bei Langzeitaufenthalt.

 

Übersicht der benötigten Unterlagen für einen Aufenthalt bis zu 180 Tagen

  • Reisepass für Erwachsene und Kinder, der mindestens noch 6 Monate gültig ist
  • Flugtickets und Reisedokumente
  • Touristenkarte (Aufenthaltserlaubnis, FMM) (Digitale Touristenkarte Siehe Linkhinweise und Quellen)
  • eventuell Zollbescheinigung
 
Einreisebestimmungen für Geschäftsreisende

Einreisebestimmungen für Geschäftsreisende – Aufenthalt bis 180 Tage


Für einen geschäftlichen Aufenthalt für die Dauer von maximal 180 Tagen gelten die gleichen Einreisebedingungen wie für Touristen. Voraussetzung ist aber, dass der Reisende von der deutschen Firma bezahlt wird und nicht von dem mexikanischen Unternehmen.

 

Übersicht der benötigten Unterlagen bis 180 Tagen Aufenthalt

  • Reisepass, der mindestens noch 6 Monate gültig ist
  • Flugtickets und Reisedokumente
  • Touristenkarte (Aufenthaltserlaubnis, FMM) (Digitale Touristenkarte Siehe Linkhinweise und Quellen)
  • eventuell Zollbescheinigung
  • ein Einladungsschreiben der mexikanischen Firma in Spanisch (mit Angaben zu Zweck und Dauer der Reise, Name und Wohnsitz des Reisenden, Bestätigung der unbezahlten Tätigkeit)
  • ein Schreiben der deutschen Firma (mit Angaben zu Zweck und Dauer der Reise, Kostenübernahmebestätigung, Anschrift der mexikanischen Firma)

 

Einreisebestimmungen für Geschäftsreisende – Aufenthalt länger als 180 Tage


Andere Bestimmungen gelten, wenn die Aufenthaltsdauer länger als 180 Tage ist und wenn der Reisende für seine Aktivitäten direkt von der mexikanischen Firma vergütet wird. In diesen Fällen ist ein Geschäftsvisum erforderlich. Dieses Visum kann über die mexikanische Botschaft in Berlin oder das Generalkonsulat in Frankfurt/Main beantragt werden.

 

Übersicht der benötigten Unterlagen für das Geschäftsvisum

  • Reisepass, der mindestens noch 6 Monate gültig ist, sowie eine Kopie davon
  • ein ausgefülltes und unterschriebenes Visa-Antragsformular
  • Passfoto
  • ein Schreiben der deutschen Firma (mit Angaben zu Zweck und Dauer der Reise, Anschrift der mexikanischen Firma)
  • ein Einladungsschreiben der mexikanischen Firma in Spanisch (mit Angaben zu Zweck und Dauer der Reise, Name und Wohnsitz des Reisenden)
  • bei Einfuhr von Werkzeugen oder Ausrüstung muss das Formular FM3 ausgefüllt und zusätzlich eine ausführliche Liste (mit Seriennummern und genauen Angaben) erstellt und unterzeichnet beigefügt werden

Diese Unterlagen müssen bei der Botschaft in Berlin oder beim Generalkonsulat in Frankfurt/Main eingereicht werden. Sind die Unterlagen korrekt, wird von Seiten der Botschaft bzw. des Generalkonsulates ein Interviewtermin vereinbart und nach erfolgreichem Interview ein vorläufiges Visum in den Reisepass eingetragen.

Mit dem vorläufigen Visum im Reisepass und der Touristenkarte (Aufenthaltserlaubnis, FMM) (Digitale Touristenkarte Siehe Linkhinweise und Quellen) sucht man dann in Mexiko die Einwanderungsbehörde auf. Dort wird nach erfolgreicher Prüfung eine Aufenthaltsgenehmigung erstellt. Während dieser Prüfung darf das Land nicht verlassen werden. Die Aufenthaltsgenehmigung beinhaltet noch keine Arbeitserlaubnis, diese muss vom Arbeitgeber bei der Einwanderungsbehörde zusätzlich beantragt werden.

Informationen über Einfuhrbestimmungen bei Reisen nach Mexiko finden sich in dem Artikel Einfuhrbestimmungen bei Reisen und bei Langzeitaufenthalt.

 
Einreisebestimmungen für Studenten

Einreisebestimmungen für Studenten – Aufenthalt bis 180 Tage


Für einen Aufenthalt für die Dauer von maximal 180 Tagen gelten die gleichen Einreisebedingungen wie für Touristen. Es ist kein Visum erforderlich, aber es müssen zusätzliche Bescheinigungen vorgelegt werden. Plant der Student auch in Mexiko zu arbeiten, gelten die Bestimmungen wie bei einem Aufenthalt von über 180 Tagen.

 

Übersicht der benötigten Unterlagen bis 180 Tagen Aufenthalt

  • Reisepass, der mindestens noch 6 Monate gültig ist
  • Flugtickets und Reisedokumente
  • Touristenkarte
  • eventuell Zollbescheinigung
  • Zulassung der mexikanischen Universität (in spanischer Sprache, auf offiziellem Papier der Universität, mit Stempel und Unterschrift versehen)
  • Bei unter 25 Jährigen eine Einverständniserklärung der Eltern
  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel bzw. Bürgschaft der Eltern

 

Einreisebestimmungen für Studenten – Aufenthalt länger als 180 Tage


Ist ein längerer Aufenthalt für ein Studium in Mexiko geplant, ist ein Studentenvisum erforderlich. Dieses Visum kann über die mexikanische Botschaft in Berlin oder das Generalkonsulat in Frankfurt/Main beantragt werden.

 

Übersicht der benötigten Unterlagen für ein Studentenvisum

  • Reisepass, der mindestens noch 6 Monate gültig ist, sowie Kopie davon
  • ein ausgefülltes und unterschriebenes Visa-Antragsformular (steht als Download auf der Seite der Botschaft / des Generalkonsulates bereit)
  • Passfoto
  • Falls vorhanden, Kopie eines Stipendiums
  • Zulassung der mexikanischen Universität (in spanischer Sprache, auf offiziellem Papier der Universität, mit Stempel und Unterschrift versehen)
  • Bei unter 25 Jährigen eine Einverständniserklärung der Eltern
  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel bzw. Bürgschaft der Eltern (aktuelle Informationen über die Höhe der nachzuweisenden Finanzen finden sich auf den Webseiten der Botschaft oder des Generalkonsulates)

Diese Unterlagen müssen bei der Botschaft in Berlin oder beim Generalkonsulat in Frankfurt/Main eingereicht werden. Sind die Unterlagen korrekt, wird von Seiten der Botschaft bzw. des Generalkonsulates ein Interviewtermin vereinbart und nach erfolgreichem Interview ein vorläufiges Visum in den Reisepass eingetragen.

Mit dem vorläufigen Visum im Reisepass und der Touristenkarte (Aufenthaltserlaubnis, FMM) (Digitale Touristenkarte Siehe Linkhinweise und Quellen) sucht man dann in Mexiko die Einwanderungsbehörde auf. Dort wird nach erfolgreicher Prüfung eine Aufenthaltsgenehmigung erstellt. Während dieser Prüfung darf das Land nicht verlassen werden. Die Aufenthaltsgenehmigung beinhaltet keine Arbeitserlaubnis. Plant der Student auch in Mexiko zu arbeiten, muss die Arbeitserlaubnis vom Arbeitgeber bei der Einwanderungsbehörde beantragt werden.

 
Einreisebestimmungen für Praktikanten

Einreisebestimmungen für Praktikanten – Aufenthalt bis 180 Tage


Für einen Aufenthalt für die Dauer von maximal 180 Tagen gelten die gleichen Einreisebedingungen wie für Touristen. Es ist kein Visum erforderlich, aber es müssen zusätzliche Bescheinigungen vorgelegt werden.

 

Übersicht der benötigten Unterlagen bis 180 Tagen Aufenthalt

  • Reisepass, der mindestens noch 6 Monate gültig ist
  • Flugtickets und Reisedokumente
  • Touristenkarte und Zollbescheinigung
  • ein Einladungsschreiben der mexikanischen Firma in Spanisch (mit Angaben zu Zweck und Dauer der Reise, Name und Wohnsitz des Reisenden, Bestätigung der unbezahlten Tätigkeit)
  • ein Schreiben der deutschen Firma (mit Angaben zu Zweck und Dauer der Reise, Kostenübernahmebestätigung, Anschrift der mexikanischen Firma)
  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel

 

Einreisebestimmungen für Praktikanten (Freiwilliges Soziales Jahr) – Aufenthalt länger als 180 Tage


Ist ein längerer Aufenthalt für ein Praktikum oder ein Freiwilliges Soziales Jahr in Mexiko geplant, muß ein Praktikumsvisum beantragt werden. Dieses Visum kann über die mexikanische Botschaft in Berlin oder das Generalkonsulat in Frankfurt/Main beantragt werden.

 

Übersicht der benötigten Unterlagen für ein Praktikantenvisum:

  • Reisepass, der mindestens noch 6 Monate gültig ist, sowie Kopie davon
  • ein ausgefülltes und unterschriebenes Visa-Antragsformular (steht als Download auf der Seite der Botschaft / des Generalkonsulates bereit)
  • Passfoto
  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (aktuelle Informationen über die Höhe der nachzuweisenden Finanzen finden sich auf den Webseiten der Botschaft oder des Generalkonsulates)
  • ein Einladungsschreiben der mexikanischen Firma (mit Angaben zu Zweck und Dauer der Reise, Name des Praktikanten und das es sich um eine unbezahlte Tätigkeit handelt)
  • ein Schreiben der deutschen Firma (mit Angaben zu Zweck und Dauer der Reise, Kostenübernahmebestätigung, Anschrift der mexikanischen Firma)

Diese Unterlagen müssen bei der Botschaft in Berlin oder beim Generalkonsulat in Frankfurt/Main eingereicht werden. Sind die Unterlagen korrekt, wird von Seiten der Botschaft bzw. des Generalkonsulates ein Interviewtermin vereinbart und nach erfolgreichem Interview ein vorläufiges Visum in den Reisepass eingetragen.

Bei der Einreise nach Mexiko muss man das vorläufige Visum vorzeigen und auch hier die Touristenkarte (Aufenthaltserlaubnis, FMM) (Digitale Touristenkarte Siehe Linkhinweise und Quellen) ausfüllen.

Mit dem vorläufigen Visum im Reisepass und der Touristenkarte (Aufenthaltserlaubnis, FMM) (Digitale Touristenkarte Siehe Linkhinweise und Quellen) sucht man dann in Mexiko die Einwanderungsbehörde auf. Dort wird nach erfolgreicher Prüfung eine Aufenthaltsgenehmigung erstellt. Während dieser Prüfung darf das Land nicht verlassen werden. Die Aufenthaltsgenehmigung beinhaltet keine Arbeitserlaubnis.

 
Einreisebestimmungen für einen befristeten Langzeitaufenthalt

Einreisebestimmungen für einen befristeten Langzeitaufenthalt – Aufenthalt ab 180 Tage


Für einen Langzeitaufenthalt in Mexiko muß zunächst ein vorläufiges Visum bei der mexikanischen Botschaft in Berlin oder beim Generalkonsulat in Frankfurt/Main beantragt werden.

 

Übersicht der benötigten Unterlagen für das Visum:

  • Reisepass, der mindestens noch 6 Monate gültig ist, sowie Kopie davon
  • ein ausgefülltes und unterschriebenes Visa-Antragsformular (steht als Download auf der Seite der Botschaft / des Generalkonsulates bereit)
  • Passfoto
  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (aktuelle Informationen über die Höhe der nachzuweisenden Finanzen finden sich auf den Webseiten der Botschaft oder des Generalkonsulates)
  • bei Ehepaaren eine Heiratsurkunde

Diese Unterlagen müssen bei der Botschaft in Berlin oder beim Generalkonsulat in Frankfurt/Main eingereicht werden. Sind die Unterlagen korrekt, wird von Seiten der Botschaft bzw. des Generalkonsulates ein Interviewtermin vereinbart und nach erfolgreichem Interview ein vorläufiges Visum in den Reisepass eingetragen.

Bei der Einreise nach Mexiko muss man das vorläufige Visum vorzeigen und auch hier die Touristenkarte (Aufenthaltserlaubnis, FMM) (Digitale Touristenkarte Siehe Linkhinweise und Quellen) ausfüllen.

Mit dem vorläufigen Visum im Reisepass und der Touristenkarte sucht man dann in Mexiko die Einwanderungsbehörde auf, dazu hat man 30 Tage ab dem Einreisedatum Zeit. Dort wird nach erfolgreicher Prüfung (diese kann mehrere Wochen dauern) eine befristete Aufenthaltsgenehmigung („Residencia temporal“) erstellt. Diese Aufenthaltsgenehmigung beinhaltet keine Arbeitserlaubnis, diese muss vom Arbeitgeber bei der Einwanderungsbehörde beantragt werden.

Weitere Informationen in unserem Beitrag  Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis

 
Einreisebestimmungen für Rentner, unbefristeter Aufenthalt

Einreisebestimmungen für Rentner, unbefristeter Aufenthalt


Renter, die sich in Mexiko niederlassen möchten, müssen zunächst ein vorläufiges Visum bei der mexikanischen Botschaft in Berlin oder beim Generalkonsulat in Frankfurt/Main beantragen.

 

Übersicht der benötigten Unterlagen für das Visum:

  • Reisepass, der mindestens noch 6 Monate gültig ist, sowie Kopie davon
  • ein ausgefülltes und unterschriebenes Visa-Antragsformular (steht als Download auf der Seite der Botschaft / des Generalkonsulates bereit)
  • Passfoto
  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (aktuelle Informationen über die Höhe der nachzuweisenden Finanzen finden sich auf den Webseiten der Botschaft oder des Generalkonsulates)

Diese Unterlagen müssen bei der Botschaft in Berlin oder beim Generalkonsulat in Frankfurt/Main eingereicht werden. Sind die Unterlagen korrekt, wird von Seiten der Botschaft bzw. des Generalkonsulates ein Interviewtermin vereinbart und nach erfolgreichem Interview ein vorläufiges Visum in den Reisepass eingetragen.

Bei der Einreise nach Mexiko muss man das vorläufige Visum vorzeigen und auch hier die Touristenkarte (Aufenthaltserlaubnis, FMM) (Digitale Touristenkarte Siehe Linkhinweise und Quellen) ausfüllen.

Mit dem vorläufigen Visum im Reisepass und der Touristenkarte sucht man dann in Mexiko die Einwanderungsbehörde auf, dazu hat man 30 Tage ab dem Einreisedatum Zeit. Dort wird nach erfolgreicher Prüfung (diese kann mehrere Wochen dauern) eine Aufenthaltsgenehmigung erstellt.

Weitere Informationen in unserem Beitrag Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis

 

Linkhinweise und Quellen

Weiterführende Informationen

Auswärtiges Amt – Informationen zur Einreise nach Mexiko

Botschaft von Mexiko in Berlin – Informationen zum Visum

Generalkonsulat in Frankfurt/Main – Informationen zum Visum


Instituto Nacional de Migración (Einwanderungsbehörde)

Die Migrations- oder Touristenkarte (FMM), die gewöhnlich im Flugzeug oder an der Grenze ausgehändigt wird, kann man auch vor der Reise auf der Webseite der Einwanderungsbehörde ausfüllen und runterladen.

Beantragung der Touristenkarte bei Einreise mit dem Flugzeug

Beantragung der Touristenkarte bei Einreise über Land


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