Einreise- und Visabestimmungen für deutsche Staatsbürger
Auf dieser Seite haben wir Informationen zu den Einreise- und Visabestimmungen für Touristen, Geschäftsreisende, Studenten, Praktikanten und Langzeitaufenthalte zusammengestellt, sowie Linkhinweise für weiterführende Informationen.
Inhalt des Artikels
Für einen touristischen Aufenthalt für die Dauer von maximal 180 Tagen benötigt man einen noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass. Ein Visum ist nicht erforderlich. Manchmal wird man auch aufgefordert, das Rückflugticket, eventuell ein Flugticket zur Weiterreise oder eine Hotelbuchung vorzulegen.
Bei der Einreise erhält man im Flugzeug oder am Flughafen eine Touristenkarte, das Formular „Forma Migratoria Multiple“ (FMM). Hier sind u.a. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Aufenthaltsort in Mexiko und Aufenthaltszweck anzugeben. Das ausgefüllte Formular muss bei der Einreise an der Passkontrolle vorgelegt werden.
Der Abschnitt der Touristenkarte, der abgestempelt und wieder ausgehändigt wird, ist unbedingt bis zur Ausreise aufzuheben und wieder vorzulegen. Er ist als Besuchervisum für den Aufenthalt in Mexiko anzusehen und geht er verloren, dann wird eine Geldstrafe fällig. In der Regel wird auf dem Abschnitt eine Aufenthaltsdauer von 30 Tagen bescheinigt, wer also einen längeren Aufenthalt plant, sollte bei der Einreise darauf achten, dass die richtige Aufenthaltsdauer eingetragen wird. Ansonsten kann es bei der Ausreise zu Problemen kommen.
Für mitreisende Kinder und Jugendliche gelten die gleichen Vorschriften. Da der deutsche Kinderpass nicht akzeptiert wird, benötigen sie ebenfalls einen Reisepass. Auch sie erhalten eine eigene Touristenkarte und müssen ausserdem auf der Touristenkarte der Eltern angegeben werden.
Touristen ist es nicht erlaubt, in Mexiko eine erwerbsmäßige Tätigkeit aufzunehmen oder politischen Aktivitäten nachzugehen, auch nachträglich kann man als Tourist bei der Einwanderungsbehörde – Instituto Nacional de Migración (INM) keine Arbeitserlaubnis beantragen.
Übersicht der benötigten Unterlagen für einen Aufenthalt bis zu 180 Tagen
- Reisepass für Erwachsene und Kinder, der mindestens noch 6 Monate gültig ist
- Flugtickets und Reisedokumente
- Touristenkarte und eventuell Zollbescheinigung
Will man zollpflichtige Waren einführen, muß man eine Zollbescheinigung ausfüllen. Das ausgefüllte Formular muß ebenfalls bei der Passkontrolle am Flughafen vorgelegt werden. Informationen über Einfuhrbestimmungen bei Reisen nach Mexiko finden sich in dem Artikel Einfuhrbestimmungen bei Reisen und bei Langzeitaufenthalt.
Für einen geschäftlichen Aufenthalt für die Dauer von maximal 180 Tagen gelten die gleichen Bedingungen wie für Touristen. Voraussetzung ist aber, dass der Reisende von der deutschen Firma bezahlt wird und nicht von dem mexikanischen Unternehmen.
Andere Bestimmungen gelten, wenn die Aufenthaltsdauer länger als 180 Tage ist und wenn der Reisende für seine Aktivitäten direkt von der mexikanischen Firma vergütet wird. In diesen Fällen ist ein Geschäftsvisum erforderlich. Dieses Visum kann über die mexikanische Botschaft in Berlin oder das Generalkonsulat in Frankfurt/Main beantragt werden.
Übersicht der benötigten Unterlagen bis 180 Tagen Aufenthalt
- Reisepass, der mindestens noch 6 Monate gültig ist
- Flugtickets und Reisedokumente
- Touristenkarte und Zollbescheinigung
- ein Einladungsschreiben der mexikanischen Firma in Spanisch (mit Angaben zu Zweck und Dauer der Reise, Name und Wohnsitz des Reisenden, Bestätigung der unbezahlten Tätigkeit)
- ein Schreiben der deutschen Firma (mit Angaben zu Zweck und Dauer der Reise, Kostenübernahmebestätigung, Anschrift der mexikanischen Firma)
Übersicht der benötigten Unterlagen für das Geschäftsvisum
- Reisepass, der mindestens noch 6 Monate gültig ist, sowie eine Kopie davon
- ein ausgefülltes und unterschriebenes Visa-Antragsformular
- Passfoto
- ein Schreiben der deutschen Firma (mit Angaben zu Zweck und Dauer der Reise, Anschrift der mexikanischen Firma)
- ein Einladungsschreiben der mexikanischen Firma in Spanisch (mit Angaben zu Zweck und Dauer der Reise, Name und Wohnsitz des Reisenden)
- bei Einfuhr von Werkzeugen oder Ausrüstung muss das Formular FM3 ausgefüllt und zusätzlich eine ausführliche Liste (mit Seriennummern und genauen Angaben) erstellt und unterzeichnet beigefügt werden
Diese Unterlagen müssen bei der Botschaft in Berlin oder beim Generalkonsulat in Frankfurt/Main eingereicht werden. Sind die Unterlagen korrekt, wird von Seiten der Botschaft bzw. des Generalkonsulates ein Interviewtermin vereinbart und nach erfolgreichem Interview ein vorläufiges Visum in den Reisepass eingetragen.
Mit dem vorläufigen Visum im Reisepass und der Touristenkarte (auf das richtige Ausfüllen achten) sucht man dann in Mexiko die Einwanderungsbehörde auf. Dort wird nach erfolgreicher Prüfung eine Aufenthaltsgenehmigung erstellt. Während dieser Prüfung darf das Land nicht verlassen werden. Die Aufenthaltsgenehmigung beinhaltet noch keine Arbeitserlaubnis, diese muss vom Arbeitgeber bei der Einwanderungsbehörde zusätzlich beantragt werden.
Informationen über Einfuhrbestimmungen bei Reisen nach Mexiko finden sich in dem Artikel
Einfuhrbestimmungen bei Reisen und bei Langzeitaufenthalt.
Für einen Aufenthalt für die Dauer von maximal 180 Tagen ist kein Visum erforderlich. Ist ein längerer Aufenthalt für ein Studium in Mexiko geplant, ist ein Studentenvisum erforderlich. Dieses Visum kann über die mexikanische Botschaft in Berlin oder das Generalkonsulat in Frankfurt/Main beantragt werden.
Übersicht der benötigten Unterlagen bis 180 Tagen Aufenthalt
- Reisepass, der mindestens noch 6 Monate gültig ist
- Flugtickets und Reisedokumente
- Touristenkarte und Zollbescheinigung
Übersicht der benötigten Unterlagen für ein Studentenvisum
- Reisepass, der mindestens noch 6 Monate gültig ist, sowie Kopie davon
- ein ausgefülltes und unterschriebenes Visa-Antragsformular (steht als Download auf der Seite der Botschaft / des Generalkonsulates bereit)
- Passfoto
- Falls vorhanden, Kopie eines Stipendiums
- Zulassung der mexikanischen Universität (in spanischer Sprache, auf offiziellem Papier der Universität, mit Stempel und Unterschrift versehen)
- Bei unter 25 Jährigen eine Einverständniserklärung der Eltern
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel bzw. Bürgschaft der Eltern (aktuelle Informationen über die Höhe der nachzuweisenden Finanzen finden sich auf den Webseiten der Botschaft oder des Generalkonsulates)
Diese Unterlagen müssen bei der Botschaft in Berlin oder beim Generalkonsulat in Frankfurt/Main eingereicht werden. Sind die Unterlagen korrekt, wird von Seiten der Botschaft bzw. des Generalkonsulates ein Interviewtermin vereinbart und nach erfolgreichem Interview ein vorläufiges Visum in den Reisepass eingetragen.
Mit dem vorläufigen Visum im Reisepass und der Touristenkarte (auf das richtige Ausfüllen achten) sucht man dann in Mexiko die Einwanderungsbehörde auf. Dort wird nach erfolgreicher Prüfung eine Aufenthaltsgenehmigung erstellt. Während dieser Prüfung darf das Land nicht verlassen werden. Die Aufenthaltsgenehmigung beinhaltet keine Arbeitserlaubnis. Plant der Student auch in Mexiko zu arbeiten, muss die Arbeitserlaubnis vom Arbeitgeber bei der Einwanderungsbehörde beantragt werden.
Für einen Aufenthalt für die Dauer von maximal 180 Tagen ist kein Visum erforderlich. Ist ein längerer Aufenthalt für ein Praktikum in Mexiko geplant, muß ein Praktikumsvisum beantragt werden.
Dieses Visum kann über die mexikanische Botschaft in Berlin oder das Generalkonsulat in Frankfurt/Main beantragt werden.
Übersicht der benötigten Unterlagen bis 180 Tagen Aufenthalt
- Reisepass, der mindestens noch 6 Monate gültig ist
- Flugtickets und Reisedokumente
- Touristenkarte und Zollbescheinigung
- ein Einladungsschreiben der mexikanischen Firma in Spanisch (mit Angaben zu Zweck und Dauer der Reise, Name und Wohnsitz des Reisenden, Bestätigung der unbezahlten Tätigkeit)
- ein Schreiben der deutschen Firma (mit Angaben zu Zweck und Dauer der Reise, Kostenübernahmebestätigung, Anschrift der mexikanischen Firma)
Übersicht der benötigten Unterlagen für ein Praktikantenvisum:
- Reisepass, der mindestens noch 6 Monate gültig ist, sowie Kopie davon
- ein ausgefülltes und unterschriebenes Visa-Antragsformular (steht als Download auf der Seite der Botschaft / des Generalkonsulates bereit)
- Passfoto
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (aktuelle Informationen über die Höhe der nachzuweisenden Finanzen finden sich auf den Webseiten der Botschaft oder des Generalkonsulates)
- ein Einladungsschreiben der mexikanischen Firma (mit Angaben zu Zweck und Dauer der Reise, Name des Praktikanten und das es sich um eine unbezahlte Tätigkeit handelt)
- ein Schreiben der deutschen Firma (mit Angaben zu Zweck und Dauer der Reise, Kostenübernahmebestätigung, Anschrift der mexikanischen Firma)
Diese Unterlagen müssen bei der Botschaft in Berlin oder beim Generalkonsulat in Frankfurt/Main eingereicht werden. Sind die Unterlagen korrekt, wird von Seiten der Botschaft bzw. des Generalkonsulates ein Interviewtermin vereinbart und nach erfolgreichem Interview ein vorläufiges Visum in den Reisepass eingetragen.
Mit dem vorläufigen Visum im Reisepass und der Touristenkarte (auf das richtige Ausfüllen achten) sucht man dann in Mexiko die Einwanderungsbehörde auf. Dort wird nach erfolgreicher Prüfung eine Aufenthaltsgenehmigung erstellt. Während dieser Prüfung darf das Land nicht verlassen werden. Die Aufenthaltsgenehmigung beinhaltet keine Arbeitserlaubnis. Plant der Student auch in Mexiko zu arbeiten, muss die Arbeitserlaubnis vom Arbeitgeber bei der Einwanderungsbehörde beantragt werden.
Für einen Langzeitaufenthalt in Mexiko muß zunächst ein vorläufiges Visum bei der mexikanischen Botschaft in Berlin oder beim Generalkonsulat in Frankfurt/Main beantragt werden.
Übersicht der benötigten Unterlagen für das Visum:
- Reisepass, der mindestens noch 6 Monate gültig ist, sowie Kopie davon
- ein ausgefülltes und unterschriebenes Visa-Antragsformular (steht als Download auf der Seite der Botschaft / des Generalkonsulates bereit)
- Passfoto
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (aktuelle Informationen über die Höhe der nachzuweisenden Finanzen finden sich auf den Webseiten der Botschaft oder des Generalkonsulates)
- bei Ehepaaren eine Heiratsurkunde
Diese Unterlagen müssen bei der Botschaft in Berlin oder beim Generalkonsulat in Frankfurt/Main eingereicht werden. Sind die Unterlagen korrekt, wird von Seiten der Botschaft bzw. des Generalkonsulates ein Interviewtermin vereinbart und nach erfolgreichem Interview ein vorläufiges Visum in den Reisepass eingetragen.
Bei der Einreise nach Mexiko muss man das vorläufige Visum vorzeigen und auch hier die Touristenkarte ausfüllen. Es ist darauf zu achten, dass der Zollbeamte das Formular richtig ausfüllt (er muß das Feld „Canje“ ankreuzen und bei „Temporalidad“ 30 Tage eintragen).
Mit dem vorläufigen Visum im Reisepass und der Touristenkarte sucht man dann in Mexiko die Einwanderungsbehörde auf, dazu hat man 30 Tage ab dem Einreisedatum Zeit. Dort wird nach erfolgreicher Prüfung (diese kann mehrere Wochen dauern) eine Aufenthaltsgenehmigung erstellt. Die Aufenthaltsgenehmigung beinhaltet keine Arbeitserlaubnis, diese muss vom Arbeitgeber bei der Einwanderungsbehörde beantragt werden.
Weitere Informationen in unserem Beitrag Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis
Renter, die sich in Mexiko niederlassen möchten, müssen zunächst ein vorläufiges Visum bei der mexikanischen Botschaft in Berlin oder beim Generalkonsulat in Frankfurt/Main beantragen.
Übersicht der benötigten Unterlagen für das Visum:
- Reisepass, der mindestens noch 6 Monate gültig ist, sowie Kopie davon
- ein ausgefülltes und unterschriebenes Visa-Antragsformular (steht als Download auf der Seite der Botschaft / des Generalkonsulates bereit)
- Passfoto
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (aktuelle Informationen über die Höhe der nachzuweisenden Finanzen finden sich auf den Webseiten der Botschaft oder des Generalkonsulates)
Diese Unterlagen müssen bei der Botschaft in Berlin oder beim Generalkonsulat in Frankfurt/Main eingereicht werden. Sind die Unterlagen korrekt, wird von Seiten der Botschaft bzw. des Generalkonsulates ein Interviewtermin vereinbart und nach erfolgreichem Interview ein vorläufiges Visum in den Reisepass eingetragen.
Bei der Einreise nach Mexiko muss man das vorläufige Visum vorzeigen und auch hier die Touristenkarte ausfüllen. Es ist darauf zu achten, dass der Zollbeamte das Formular richtig ausfüllt (er muß das Feld „Canje“ ankreuzen und bei „Temporalidad“ 30 Tage eintragen).
Mit dem vorläufigen Visum im Reisepass und der Touristenkarte sucht man dann in Mexiko die Einwanderungsbehörde auf, dazu hat man 30 Tage ab dem Einreisedatum Zeit. Dort wird nach erfolgreicher Prüfung (diese kann mehrere Wochen dauern) eine Aufenthaltsgenehmigung erstellt.
Weitere Informationen in unserem Beitrag Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis
Linkhinweise und Quellen
Weiterführende Informationen
Auswärtiges Amt – Informationen zur Einreise nach Mexiko
Botschaft von Mexiko in Berlin – Informationen zum Visum
Generalkonsulat in Frankfurt/Main – Informationen zum Visum
Instituto Nacional de Migración (Einwanderungsbehörde)
Die Migrations- oder Touristenkarte (FMM), die gewöhnlich im Flugzeug oder an der Grenze ausgehändigt wird, kann man auch vor der Reise online von der Webseite der Einwanderungsbehörde laden.