Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis

In diesem Artikel beschreiben wir die erforderliche Prozedur zur Erlangung einer befristeten und unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung und der Arbeitserlaubnis.

Inhalt des Artikels

 
Besuchervisum (Forma Migratoria Multiple“ - FMM)

Für einen touristischen Aufenthalt für die Dauer von maximal 180 Tagen erhält man im Flugzeug oder am Flughafen eine Touristenkarte, das Formular „Forma Migratoria Multiple“ (FMM). Hier sind u.a. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Aufenthaltsort in Mexiko und Aufenthaltszweck anzugeben. Das ausgefüllte Formular muss bei der Einreise an der Passkontrolle vorgelegt werden.

Der Abschnitt der Touristenkarte, der abgestempelt und wieder ausgehändigt wird, ist unbedingt bis zur Ausreise aufzuheben und wieder vorzulegen. Er ist als Besuchervisum für den Aufenthalt in Mexiko anzusehen und geht er verloren, dann wird eine Geldstrafe fällig. In der Regel wird auf dem Abschnitt eine Aufenthaltsdauer von 30 Tagen bescheinigt, wer also einen längeren Aufenthalt plant, sollte bei der Einreise darauf achten, dass die richtige Aufenthaltsdauer eingetragen wird. Ansonsten kann es bei der Ausreise zu Problemen kommen.

Weitere Informationen finden sich im Beitrag Einreise- und Visabestimmungen für deutsche Staatsbürger.

Das Besuchervisum beinhaltet keine Arbeitserlaubnis.

 
Befristete Aufenthaltsgenehmigung (Residente Temporal)

Wer sich länger als 180 Tage in Mexiko aufhalten möchte, benötigt eine Aufenthaltsgenehmigung, die zeitlich begrenzt ist und zwar zunächst für ein Jahr.

Die erste Voraussetzung, um diese zu erhalten, ist das vorläufige Visum, das von der mexikanischen Botschaft in Berlin oder dem mexikanischen Generalkonsulat in Frankfurt/Main ausgestellt wird.

Informationen hierzu finden sich in unserem Beitrag Einreise- und Visabestimmungen für deutsche Staatsbürger.

Ist man mit dem vorläufigen Visum und dem Formular FMM (Besuchervisum oder Touristenkarte) eingereist, muss man innerhalb von 30 Tagen die zuständige Einwanderungsbehörde (Instituto Nacional de Migración) aufsuchen.

Dafür werden die folgenden Unterlagen benötigt
  • gültiger Reisepass mit dem vorläufigen mexikanischem Visum (Original und Kopie)
  • das am Flughafen ausgehändigte FMM-Formular (Original und Kopie)
  • das ausgefüllte Basic-Formular (Formato Básico)
  • das ausgefüllte Visaanstragsformular (Formato de solicitud de visa)
  • einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (das kann z.B. der Arbeitsvertrag mit Gehaltsangabe sein oder eine entsprechende Bescheinigung des Unternehmens)
  • Passfotos (ohne Brille, ohne Schmuck und mit zusammengebundenen Haaren), die Fotos werden von der Ausländerbehörde beim Termin direkt gemacht und müssen nicht mitgebracht werden.
  • den Nachweis, dass man die Gebühr für diesen Prozess bezahlt hat (die Kosten belaufen sich auf ca. 5.000 Pesos pro Person)
Durchführung des Verfahrens

Das Verfahren kann online oder in einem Büro der Ausländerbehörde gestartet werden.

Online-Verfahren

Über die unten aufgeführte Webseite muss das Visaanstragsformular ausgefüllt werden. Nach dem Absenden erhält man eine Email mit einer Bearbeitungsnummer und einem Paßwort, so daß man den aktuellen Stand des Verfahrens einsehen kann. Am folgenden Werktag, nach Absenden des Formulars, muss man bei der Behörde alle Unterlagen abgeben.

Büro der Ausländerbehörde

Über die unten aufgeführte Webseite gelangt man zu den verschiedenen Büros der Behörde. Hier stehen die Adressen und Kontaktdaten zur Terminvereinbarung zur Verfügung. Bei diesem ersten Termin muss man alle Unterlagen abgeben. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit ohne Terminvereinbarung mit allen Unterlagen zur Ausländerbehörde zu gehen.

 

Während der Bearbeitung, die mehrere Wochen dauern kann, ist es aufgrund der fehlenden FMM-Karte (Touristenkarte) nicht möglich, das Land zu verlassen. In Notfällen kann bei der Behörde eine Sondergenehmigung beantragt werden.

Ist die Prüfung erfolgreich verlaufen, vereinbart die Migrationsbehörde einen erneuten Termin. Bei diesem werden die Fingerabdrücke genommen und man muss zahlreiche Dokumente unterschreiben. Je nach Behörde bekommt man das Visum „Residente Temporal“ direkt ausgehändigt oder es wird nach einigen Tagen fertiggestellt. Im zweiten Fall muss man also noch einmal zur Behörde, um das Visum abzuholen, es wird nicht zugesandt.

Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung

Die Aufenthaltsgenehmigung wird zunächst für ein Jahr ausgestellt. Nach einem Jahr muss man sie neu beantragen und erhält eine neue „Residente Temporal“. Bei dieser Prozedur muss man alle Unterlagen erneut einreichen (anstelle des Dokuments FMM die alte Karte der Residente Temporal). Im Folgejahr, also ab dem dritten Aufenthaltsjahr wird das Visum für zwei Jahre ausgestellt. 

Wenn es sich um eine Verlängerung des Aufenthaltsstatus handelt, kann man auch während der Bearbeitungszeit das Land verlassen. Bei der Rückkehr darf das Visum aber nicht mehr als 55 Kalendertage abgelaufen sein. Anschließend muss man sich innerhalb von fünf Werktagen bei der Ausländerbehörde melden.

Die befristete Aufenthaltsgenehmigung beinhaltet keine Arbeitserlaubnis.

 
Unbefristete Aufenthaltsgenehmigung (Residente Permanente)

Wer sich länger als vier Jahre in Mexiko aufhält, kann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Durchführung des Verfahrens zum Wechsel einer befristeten in eine unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung läuft so ähnlich ab, wie oben bereits beschrieben.

Dafür werden die folgenden Unterlagen benötigt
  • gültiger Reisepass (Original und Kopie)
  • Visum „Residente Temporal“ (Original und Kopie)
  • das ausgefüllte Basic-Formular (Formato Básico)
  • das ausgefüllte Visaanstragsformular (Formato de solicitud de visa)
  • Passfotos (ohne Brille, ohne Schmuck und mit zusammengebundenen Haaren), die Fotos werden von der Ausländerbehörde beim Termin direkt gemacht und müssen nicht mitgebracht werden.
  • den Nachweis, dass man die Gebühr für diesen Prozess bezahlt hat (die Kosten belaufen sich auf ca. 6.000 Pesos pro Person)
Durchführung des Verfahrens

Das Verfahren kann online oder in einem Büro der Ausländerbehörde gestartet werden.

Online-Verfahren

Über die aufgeführte Webseite muss das Visaanstragsformular ausgefüllt werden. Nach dem Absenden erhält man eine Email mit einer Bearbeitungsnummer und einem Paßwort, so daß man den aktuellen Stand des Verfahrens einsehen kann. Am folgenden Werktag, nach Absenden des Formulars, muss man bei der Behörde alle Unterlagen abgeben.

Büro der Ausländerbehörde

Über die aufgeführte Webseite gelangt man zu den verschiedenen Büros der Behörde. Hier stehen die Adressen und Kontaktdaten zur Terminvereinbarung zur Verfügung. Bei diesem ersten Termin muss man alle Unterlagen abgeben. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit ohne Terminvereinbarung mit allen Unterlagen zur Ausländerbehörde zu gehen.

 

Während der Bearbeitung, die mehrere Wochen dauern kann, ist es nicht möglich, das Land zu verlassen. In Notfällen kann bei der Behörde eine Sondergenehmigung beantragt werden.

Ist die Prüfung erfolgreich verlaufen, vereinbart die Migrationsbehörde einen erneuten Termin. Bei diesem werden die Fingerabdrücke genommen und man muss zahlreiche Dokumente unterschreiben. Je nach Behörde bekommt man das Visum „Residente Permanente“ direkt ausgehändigt oder es wird nach einigen Tagen fertiggestellt. Im zweiten Fall muss man also noch einmal zur Behörde, um das Visum abzuholen, es wird nicht zugesandt.

Die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung beinhaltet keine Arbeitserlaubnis.

 
Arbeitserlaubnis

Die Arbeitserlaubnis für ausländische Staatsbürger muss der zukünftige mexikanische Arbeitgeber bei der mexikanischen Ausländerbehörde (Instituto Nacional de Migración) in Mexiko beantragen.

Nach erfolgreicher Prüfung erhält man eine Genehmigungsnummer (NUT-Nummer). Nun hat man 30 Tage Zeit mit einer mexikanischen Botschaft ausserhalb von Mexiko einen Termin zu vereinbaren. Dies muss nicht die Botschaft in Deutschland sein, sondern man kann auch in ein Nachbarland von Mexiko reisen.

Die Arbeitserlaubnis ist an den Arbeitgeber gebunden und muss jedes Jahr neu beantragt werden. Kündigt man den Arbeitgeber verlieren sowohl die Arbeitserlaubnis als auch die Aufenthaltsgenehmigung ihre Gültigkeit. Der neue Arbeitgeber muss widerum innerhalb von 30 Tagen einen neuen Antrag stellen.

Unternehmen arbeiten in der Regel mit Agenturen zusammen, die sich um diese Abwicklung kümmern und beim Ausfüllen der Formulare behilflich sind. Die Agentur prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und reicht diese bei der Behörde ein. Der Vorteil dieser Agenturen besteht auch darin, dass diese Kontaktpersonen bei der Behörde haben und dadurch der Bearbeitungsprozess schneller durchgeführt wird.

Linkhinweise und Quellen

Instituto Nacional de Migración

Instituto Nacional de Migración -Adressen der Auslanderbehörden in Mexiko

Instituto Nacional de Migración – Informationen zum Migrationsverfahren

Instituto Nacional de Migración – Verfahren bei Wechsel der Art des Visums

Instituto Nacional de Migración – Verfahren bei Verlängerung des Visums


Besuchervisum (Forma Migratoria Multiple“ – FMM)

Das Formular kann auch auf der Webseite der Einwanderungsbehörde vorab ausgefüllt und ausgedruckt werden.

Online-Formular „Forma Migratoria Multiple“ – FMM“


Formato Básico

Das Formular Formato Básico kann man sich von der Webseite der Einwanderungsbehörde herunterladen und schon vorab ausfüllen. Es ist empfehlenswert, sich davon eine Kopie zu machen. Dann geht das Ausfüllen im Folgejahr schneller.

Download des Formulars „Formato Básico“


Formato de solicitud de visa

Das Visaantragsformular kann auf der Webseite der Einwanderungsbehörde ausgefüllt und ausgedruckt werden. Auch hier ist es empfehlenswert, sich eine Kopie zu machen.

Online-Formular „Formato de solicitud de visa“