Wer sich länger als 180 Tage in Mexiko aufhalten möchte, benötigt eine Aufenthaltsgenehmigung, die zeitlich begrenzt ist und zwar zunächst für ein Jahr.
Die erste Voraussetzung, um diese zu erhalten, ist das vorläufige Visum, das von der mexikanischen Botschaft in Berlin oder dem mexikanischen Generalkonsulat in Frankfurt/Main ausgestellt wird.
Informationen hierzu finden sich in unserem Beitrag Einreise- und Visabestimmungen für deutsche Staatsbürger.
Ist man mit dem vorläufigen Visum und dem Formular FMM (Besuchervisum oder Touristenkarte) eingereist, muss man innerhalb von 30 Tagen die zuständige Einwanderungsbehörde (Instituto Nacional de Migración) aufsuchen.
Dafür werden die folgenden Unterlagen benötigt
- gültiger Reisepass mit dem vorläufigen mexikanischem Visum (Original und Kopie)
- das am Flughafen ausgehändigte FMM-Formular (Original und Kopie)
- das ausgefüllte Basic-Formular (Formato Básico)
- das ausgefüllte Visaanstragsformular (Formato de solicitud de visa)
- einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (das kann z.B. der Arbeitsvertrag mit Gehaltsangabe sein oder eine entsprechende Bescheinigung des Unternehmens)
- Passfotos (ohne Brille, ohne Schmuck und mit zusammengebundenen Haaren), die Fotos werden von der Ausländerbehörde beim Termin direkt gemacht und müssen nicht mitgebracht werden.
- den Nachweis, dass man die Gebühr für diesen Prozess bezahlt hat (die Kosten belaufen sich auf ca. 5.000 Pesos pro Person)
Durchführung des Verfahrens
Das Verfahren kann online oder in einem Büro der Ausländerbehörde gestartet werden.
Online-Verfahren
Über die unten aufgeführte Webseite muss das Visaanstragsformular ausgefüllt werden. Nach dem Absenden erhält man eine Email mit einer Bearbeitungsnummer und einem Paßwort, so daß man den aktuellen Stand des Verfahrens einsehen kann. Am folgenden Werktag, nach Absenden des Formulars, muss man bei der Behörde alle Unterlagen abgeben.
Büro der Ausländerbehörde
Über die unten aufgeführte Webseite gelangt man zu den verschiedenen Büros der Behörde. Hier stehen die Adressen und Kontaktdaten zur Terminvereinbarung zur Verfügung. Bei diesem ersten Termin muss man alle Unterlagen abgeben. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit ohne Terminvereinbarung mit allen Unterlagen zur Ausländerbehörde zu gehen.
Während der Bearbeitung, die mehrere Wochen dauern kann, ist es aufgrund der fehlenden FMM-Karte (Touristenkarte) nicht möglich, das Land zu verlassen. In Notfällen kann bei der Behörde eine Sondergenehmigung beantragt werden.
Ist die Prüfung erfolgreich verlaufen, vereinbart die Migrationsbehörde einen erneuten Termin. Bei diesem werden die Fingerabdrücke genommen und man muss zahlreiche Dokumente unterschreiben. Je nach Behörde bekommt man das Visum „Residente Temporal“ direkt ausgehändigt oder es wird nach einigen Tagen fertiggestellt. Im zweiten Fall muss man also noch einmal zur Behörde, um das Visum abzuholen, es wird nicht zugesandt.
Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung
Die Aufenthaltsgenehmigung wird zunächst für ein Jahr ausgestellt. Nach einem Jahr muss man sie neu beantragen und erhält eine neue „Residente Temporal“. Bei dieser Prozedur muss man alle Unterlagen erneut einreichen (anstelle des Dokuments FMM die alte Karte der Residente Temporal). Im Folgejahr, also ab dem dritten Aufenthaltsjahr wird das Visum für zwei Jahre ausgestellt.
Wenn es sich um eine Verlängerung des Aufenthaltsstatus handelt, kann man auch während der Bearbeitungszeit das Land verlassen. Bei der Rückkehr darf das Visum aber nicht mehr als 55 Kalendertage abgelaufen sein. Anschließend muss man sich innerhalb von fünf Werktagen bei der Ausländerbehörde melden.
Die befristete Aufenthaltsgenehmigung beinhaltet keine Arbeitserlaubnis.