Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis

Foto: Mexico-Info

Dieser Artikel bietet eine Übersicht über die Verfahren zur Erlangung einer befristeten oder unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung sowie einer Arbeitserlaubnis in Mexiko. Er beschreibt die notwendigen Schritte, Voraussetzungen und Dokumente für einen erfolgreichen Antrag und gibt Hinweise, um den Prozess möglichst reibungslos zu gestalten.

Inhalt des Artikels

 
Touristenkarte / Besuchervisum

Touristenkarte / Besuchervisum


Für einen touristischen Aufenthalt für die Dauer von maximal 180 Tagen benötigt man für die Einreise nach Mexiko eine Touristenkarte (FMM).

Das Formular „Forma Migratoria Multiple“ (FMM) berechtigt zur mehrfachen Ein- und Ausreise innerhalb einer Frist von 180 Tagen ab dem ersten Einreisedatum. Hier sind u.a. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Aufenthaltsort in Mexiko und Aufenthaltszweck anzugeben. Das ausgefüllte Formular muss bei der Einreise an der Passkontrolle vorgelegt werden (auch digital möglich).

In der Regel erhält man das Formular im Flugzeug. Seit 2023 bietet das Nationale Institut für Migration allen Ausländern, die auf dem Luftweg nach Mexiko einreisen, die digitale Touristenkarte an. Nach der Online-Registrierung steht das Formular zum Download über den Internetbrowser und zum Scannen über einen QR-Code bereit.

Die Touristenkarte wird abgestempelt und man erhält einen Abschnitt, den man bei der Ausreise wieder vorlegen muss. Er sollte nicht verloren gehen, sonst wird eine Geldstrafe fällig. In der Regel wird auf dem Abschnitt eine Aufenthaltsdauer von 30 Tagen bescheinigt, wer also einen längeren Aufenthalt plant, sollte bei der Einreise darauf achten, dass die richtige Aufenthaltsdauer eingetragen wird. Ansonsten kann es bei der Ausreise zu Problemen kommen.

Hat man eine digitale Touristenkarte wird die Aufenthaltsdauer im Reisepass eingetragen. Auch hier sollte man darauf achten, was dort eingetragen wird.

Das Besuchervisum beinhaltet keine Arbeitserlaubnis.

Weitere Informationen finden sich im Beitrag Einreise- und Visabestimmungen für deutsche Staatsbürger.


 
Befristete Aufenthaltsgenehmigung (Residencia Temporal)

Befristete Aufenthaltsgenehmigung (Residencia Temporal)


Wer sich länger als 180 Tage in Mexiko aufhalten möchte, benötigt eine Aufenthaltsgenehmigung, die zeitlich begrenzt ist und zwar zunächst für ein Jahr.

Die erste Voraussetzung zur Beantragung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung, ist das vorläufige Visum, das von der mexikanischen Botschaft in Berlin oder dem mexikanischen Generalkonsulat in Frankfurt/Main ausgestellt wird. Informationen hierzu finden sich im Beitrag Einreise- und Visabestimmungen für deutsche Staatsbürger.

Ist man mit dem vorläufigen Visum und dem Formular FMM (Besuchervisum oder Touristenkarte) eingereist, muss man innerhalb von 30 Tagen die zuständige Einwanderungsbehörde (Instituto Nacional de Migración) aufsuchen. Es gibt in Mexico-City und in jeder Bundeshauptstadt eine Behörde.

 

Es werden die folgenden Unterlagen benötigt

  • gültiger Reisepass mit dem vorläufigen mexikanischem Visum (Original und Kopie)
  • das ausgefüllte FMM-Formular mit Vermerk des Einreisedatums(Original und Kopie)
  • das ausgefüllte Basic-Formular (Formato Básico)
  • das ausgefüllte Visaanstragsformular (Formato de solicitud de visa)
  • einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (das kann z.B. der Arbeitsvertrag mit Gehaltsangabe sein oder eine entsprechende Bescheinigung des Unternehmens)
  • Passfotos (ohne Brille, ohne Schmuck und mit zusammengebundenen Haaren), die Fotos werden von der Ausländerbehörde beim Termin direkt gemacht und müssen nicht mitgebracht werden.
  • den Nachweis, dass man die Gebühr für diesen Prozess bezahlt hat

 

Durchführung des Verfahrens

Das Verfahren kann online oder in einem Büro der Ausländerbehörde gestartet werden.

Online-Verfahren: Über die unten aufgeführte Webseite muss das Visaanstragsformular ausgefüllt werden. Nach dem Absenden erhält man eine Email mit einer Bearbeitungsnummer und einem Paßwort, so daß man den aktuellen Stand des Verfahrens einsehen kann. Am folgenden Werktag, nach Absenden des Formulars, muss man bei der Behörde alle Unterlagen abgeben.

Büro der Ausländerbehörde: Auf der unten aufgeführten stehen die Adressen und Kontaktdaten zur Terminvereinbarung zur Verfügung. Bei diesem ersten Termin muss man alle Unterlagen abgeben. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit ohne Terminvereinbarung mit allen Unterlagen zur Ausländerbehörde zu gehen, da sollte man aber viel Zeit einplanen.

Während der Bearbeitung, die mehrere Wochen dauern kann, ist es aufgrund der fehlenden FMM-Karte (Touristenkarte) nicht möglich, das Land zu verlassen. In Notfällen kann bei der Behörde eine Sondergenehmigung beantragt werden.

Ist die Prüfung erfolgreich verlaufen, vereinbart die Migrationsbehörde einen erneuten Termin. Bei diesem werden die Fingerabdrücke genommen und man muss zahlreiche Dokumente unterschreiben. Je nach Behörde bekommt man das Visum „Residente Temporal“ direkt ausgehändigt oder es wird nach einigen Tagen fertiggestellt. Im zweiten Fall muss man also noch einmal zur Behörde, um das Visum abzuholen, es wird nicht zugesandt.

 

Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung

Die Aufenthaltsgenehmigung wird zunächst für ein Jahr ausgestellt. Nach einem Jahr muss man sie neu beantragen und erhält eine neue „Residente Temporal“. Bei dieser Prozedur muss man alle Unterlagen erneut einreichen (anstelle des Dokuments FMM die alte Karte der „Residente Temporal“). Im Folgejahr, also ab dem dritten Aufenthaltsjahr wird das Visum für zwei Jahre ausgestellt. 

Wenn es sich um eine Verlängerung des Aufenthaltsstatus handelt, kann man auch während der Bearbeitungszeit das Land verlassen. Bei der Rückkehr darf das Visum aber nicht mehr als 55 Kalendertage abgelaufen sein. Anschließend muss man sich innerhalb von fünf Werktagen bei der Ausländerbehörde melden.

Die befristete Aufenthaltsgenehmigung beinhaltet keine Arbeitserlaubnis.


 
Unbefristete Aufenthaltsgenehmigung (Residencia Permanente)

Unbefristete Aufenthaltsgenehmigung (Residencia Permanente)


Wer sich länger als vier Jahre in Mexiko aufhält, kann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Durchführung des Verfahrens zum Wechsel einer befristeten in eine unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung läuft so ähnlich ab, wie oben bereits beschrieben.

 

Es werden die folgenden Unterlagen benötigt

  • gültiger Reisepass (Original und Kopie)
  • Visum „Residente Temporal“ (Original und Kopie)
  • das ausgefüllte Basic-Formular (Formato Básico)
  • das ausgefüllte Visaanstragsformular (Formato de solicitud de visa)
  • Passfotos (ohne Brille, ohne Schmuck und mit zusammengebundenen Haaren), die Fotos werden von der Ausländerbehörde beim Termin direkt gemacht und müssen nicht mitgebracht werden.
  • den Nachweis, dass man die Gebühr für diesen Prozess bezahlt hat

 

Durchführung des Verfahrens

Das Verfahren kann online oder in einem Büro der Ausländerbehörde gestartet werden.

Online-Verfahren: Über die aufgeführte Webseite muss das Visaanstragsformular ausgefüllt werden. Nach dem Absenden erhält man eine Email mit einer Bearbeitungsnummer und einem Paßwort, so daß man den aktuellen Stand des Verfahrens einsehen kann. Am folgenden Werktag, nach Absenden des Formulars, muss man bei der Behörde alle Unterlagen abgeben.

Büro der Ausländerbehörde: Auf der unten aufgeführten stehen die Adressen und Kontaktdaten zur Terminvereinbarung zur Verfügung. Bei diesem ersten Termin muss man alle Unterlagen abgeben. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit ohne Terminvereinbarung mit allen Unterlagen zur Ausländerbehörde zu gehen, da sollte man aber viel Zeit einplanen.

Während der Bearbeitung, die mehrere Wochen dauern kann, ist es nicht möglich, das Land zu verlassen. In Notfällen kann bei der Behörde eine Sondergenehmigung beantragt werden.

Ist die Prüfung erfolgreich verlaufen, vereinbart die Migrationsbehörde einen erneuten Termin. Bei diesem werden die Fingerabdrücke genommen und man muss zahlreiche Dokumente unterschreiben. Je nach Behörde bekommt man das Visum „Residente Permanente“ direkt ausgehändigt oder es wird nach einigen Tagen fertiggestellt. Im zweiten Fall muss man also noch einmal zur Behörde, um das Visum abzuholen, es wird nicht zugesandt.

Die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung beinhaltet keine Arbeitserlaubnis.


 
Arbeitserlaubnis

Arbeitserlaubnis


Die Arbeitserlaubnis für ausländische Staatsbürger muss der zukünftige mexikanische Arbeitgeber bei der mexikanischen Ausländerbehörde (Instituto Nacional de Migración) in Mexiko beantragen.

Nach erfolgreicher Prüfung erhält man eine Genehmigungsnummer (NUT-Nummer). Nun hat man 30 Tage Zeit mit einer mexikanischen Botschaft ausserhalb von Mexiko einen Termin zu vereinbaren. Dies muss nicht die Botschaft in Deutschland sein, sondern man kann auch in ein Nachbarland von Mexiko reisen.

Die Arbeitserlaubnis ist an den Arbeitgeber gebunden und muss jedes Jahr neu beantragt werden. Kündigt man den Arbeitgeber verliert die Arbeitserlaubnis ihre Gültigkeit. Der neue Arbeitgeber muss widerum innerhalb von 30 Tagen einen neuen Antrag stellen.

Unternehmen arbeiten in der Regel mit Agenturen zusammen, die sich um diese Abwicklung kümmern und beim Ausfüllen der Formulare behilflich sind. Die Agentur prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und reicht diese bei der Behörde ein. Der Vorteil dieser Agenturen besteht auch darin, dass diese Kontaktpersonen bei der Behörde haben und dadurch der Bearbeitungsprozess schneller durchgeführt wird.


Linkhinweise und Quellen

Instituto Nacional de Migración

Instituto Nacional de Migración -Adressen der Auslanderbehörden in Mexiko

Instituto Nacional de Migración – Informationen zum Migrationsverfahren

Instituto Nacional de Migración – Verfahren bei Wechsel der Art des Visums

Instituto Nacional de Migración – Verfahren bei Verlängerung des Visums


Instituto Nacional de Migración (Einwanderungsbehörde)

Die Migrations- oder Touristenkarte (FMM), die gewöhnlich im Flugzeug oder an der Grenze ausgehändigt wird, kann man auch vor der Reise auf der Webseite der Einwanderungsbehörde ausfüllen und runterladen.

Beantragung der Touristenkarte bei Einreise mit dem Flugzeug

Beantragung der Touristenkarte bei Einreise über Land


Formato Básico

Das Basicformular kann man sich von der Webseite der Einwanderungsbehörde herunterladen und schon vorab ausfüllen. Es ist empfehlenswert, sich davon eine Kopie zu machen. Dann geht das Ausfüllen im Folgejahr schneller.

Download des Formulars „Formato Básico“


Formato de solicitud de visa

Das Visaantragsformular kann auf der Webseite der Einwanderungsbehörde ausgefüllt und ausgedruckt werden. Auch hier ist es empfehlenswert, sich eine Kopie zu machen.

Online-Formular „Formato de solicitud de visa“


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