Reiseversicherungen sind ein wichtiges Thema, wenn es darum geht, sicher und sorgenfrei zu reisen. Sie bieten Schutz vor unvorhergesehenen Ereignissen wie Krankheit, Unfall, Gepäckverlust oder Reiseausfällen. In diesem Beitrag stellen wir die gängigsten Arten von Reiseversicherungen vor. Diese können als Paket oder einzeln abgeschlossen werden. Oft wird bei der Reisebuchung die Möglichkeit zum Abschluss einer Reiseversicherung angeboten.
Unter der Bezeichnung Reiseversicherung werden alle Arten von Versicherungen zusammengefasst, die bei einer Reise abgeschlossen werden können. Dabei besteht die Möglichkeit eine Einzelversicherung für eine einmalige Reise abzuschließen oder eine Jahresversicherung, die alle Reisen innerhalb eines Jahres abdeckt. Beide Versicherungen können als Paket abgeschlossen werden, das mehrere Reiseversicherungen enthält, oder auch einzelne Teile aus einem Versicherungspaket.
Reiserücktrittsversicherung
Reiserücktrittsversicherung bzw. Reiserücktrittskostenversicherung
Eine Reiserücktrittsversicherung ist eine sinnvolle Option, wenn man sicherstellen möchte, dass man im Falle eines unvorhergesehenen Ereignisses die Kosten für eine stornierte Reise erstattet bekommt. Die Stornokosten können je nach Reiseart und Zeitpunkt der Absage erheblich sein. Die Kosten für eine Reiserücktrittsversicherung variieren je nach Versicherungsanbieter und der Art der Reise. Sie richten sich meist nach dem Reisepreis und dem vereinbarten Versicherungsschutz, beispielsweise ob eine Versicherung mit oder ohne eine Selbstbeteiligung abgeschlossen wird.
Eine Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel, wenn ein schwerwiegender Grund die Durchführung der geplanten Reise unmöglich oder unzumutbar macht. Diese Gründe sind meist klar definiert und umfassen typischerweise:
Schwere Erkrankung oder Unfall: Wenn der Reisende selbst, ein Mitreisender oder ein naher Angehöriger erkrankt oder verunfallt und die Reise dadurch unzumutbar wird.
Tod eines nahen Angehörigen: Im Falle eines Todesfalls in der Familie kann eine Absage der Reise erforderlich sein.
Unvorhergesehene berufliche Verpflichtungen: In manchen Fällen wird auch der Verlust des Arbeitsplatzes oder ein plötzlicher beruflicher Wechsel als Grund anerkannt.
Schwangerschaft und Komplikationen: Wenn die Reisende schwanger wird oder Komplikationen in der Schwangerschaft auftreten.
Schäden am Eigentum: Sollte es kurz vor der Reise zu Schäden am eigenen Haus oder Eigentum kommen (zum Beispiel durch Feuer oder Hochwasser), kann die Versicherung die Stornokosten übernehmen.
Häufig muss die Reiserücktrittsversicherung kurz nach der Buchung der Reise abgeschlossen werden, um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten. Einige Anbieter verlangen den Abschluss spätestens 30 Tage vor Reiseantritt, andere bieten auch kurzfristige Versicherungen an.
Nicht alle Versicherungen decken die gleichen Rücktrittsgründe ab. Es ist sinnvoll, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen und sich zu vergewissern, dass die wichtigsten Gründe (wie Krankheit und Todesfall) enthalten sind. Auch ist darauf zu achten, das die Deckungssumme dem Reisepreis entspricht. Bei besonders teuren Reisen kann es notwendig sein, eine höhere Versicherungssumme zu vereinbaren.
Wenn mehrere Personen gemeinsam reisen, sollten alle Reisenden mitversichert sein, sodass auch die Stornierungskosten der gesamten Reisegruppe abgedeckt sind.
Reiseabbruchversicherung
Reiseabbruchversicherung
Die Reiseabbruchversicherung ist eine nützliche Ergänzung zur Reiserücktrittsversicherung und schützt Reisende vor den finanziellen Folgen, wenn eine Reise unerwartet abgebrochen oder unterbrochen werden muss. Im Gegensatz zur Reiserücktrittsversicherung, die für Stornokosten vor der Reise aufkommt, greift die Reiseabbruchversicherung, sobald die Reise bereits angetreten wurde. Sie übernimmt die Kosten für die vorzeitige Rückreise sowie die Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen. Zu den Kosten, die eine Reiseabbruchversicherung in der Regel übernimmt gehören:
Rückreisekosten: Die Versicherung übernimmt die Kosten für die frühzeitige Rückreise, die oft teurer sein kann als die ursprüngliche Rückreise, da kurzfristige Buchungen erforderlich sind.
Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen: Dazu zählen Hotelübernachtungen, gebuchte Ausflüge, Mietwagen oder sonstige vorab gezahlte Leistungen, die nicht mehr in Anspruch genommen werden können.
Umbuchungskosten: Falls bereits gebuchte Rückflüge oder Tickets umgebucht werden müssen, werden diese Kosten von der Versicherung übernommen.
Zusätzliche Übernachtungskosten: Wenn es aufgrund des Abbruchs notwendig ist, zum Beispiel auf der Rückreise in einem anderen Hotel zu übernachten, übernimmt die Versicherung diese Kosten.
Die typischen Gründe für den Reiseabbruch, die in der Regel versichert sind, umfassen schwere Erkrankungen oder Unfall, Tod eines nahen Angehörigen, Schwangerschaft mit Komplikationen, unvorhergesehene Schäden am Eigentum zu Hause und eventuell auch berufliche Gründe.
Manche Versicherungen haben spezifische Ausschlüsse oder Bedingungen sowie Leistungen zu speziellen Konditionen. Zum Beispiel decken einige Versicherungen keine Reiseabbrüche ab, die durch eine Covid-19 Erkrankung hervorgerufen wurden, während andere dies mit berücksichtigen. Daher ist es ratsam, bei der Auswahl auf die Versicherungssumme und die Deckungssumme zu achten, die im Schadensfall erstattet wird sowie auch über die Höhe einer Selbstbeteiligung.
Reisegepäckversicherung
Reisegepäckversicherung
Die Reisegepäckversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Gepäcks und anderer persönlicher Gegenstände während der Reise. Insbesondere bei Fernreisen oder längeren Reisen, bei denen man viele wertvolle Dinge mitführt, kann eine Reisegepäckversicherung sinnvoll sein, um das Risiko abzudecken.
Bei der Reisegepäckversicherung variieren je nach Anbieter die abgedeckten Leistungen und die Bedingungen. Typischerweise sind folgende Fälle abgedeckt:
Diebstahl und Raub: Sollte das Gepäck während der Reise gestohlen werden, übernimmt die Versicherung den Schaden bis zu einer vereinbarten Höchstsumme.
Beschädigung durch Transportunternehmen: Wenn das Gepäck beim Transport durch eine Fluggesellschaft, die Bahn oder andere Transportunternehmen beschädigt wird, können Reisende die Kosten für Reparatur oder Ersatz geltend machen.
Verlust durch Transportunternehmen: Kommt das Gepäck während des Transports vollständig abhanden, zum Beispiel wenn es beim Flug verloren geht, tritt die Versicherung für die Kosten der Neuanschaffung ein.
Zerstörung durch höhere Gewalt: In Fällen von Naturkatastrophen oder ähnlichen Ereignissen, die das Gepäck zerstören, bieten einige Versicherungen ebenfalls Schutz.
Gepäckverspätung: Manche Policen enthalten eine sogenannte Gepäckverspätungsklausel, die die Kosten für Notkäufe (wie Kleidung und Hygieneartikel) abdeckt, wenn das Gepäck verspätet eintrifft, etwa bei einer Flugreise.
Zu beachten ist, dass nicht alle Gegenstände und Verlustursachen von der Reisegepäckversicherung abgedeckt sind. Die meisten Versicherer schließen bestimmte Situationen und Gegenstände explizit aus, darunter:
Wertgegenstände wie Bargeld, Schmuck, elektronische Geräte und teure Kameras sind oft nur bis zu einem bestimmten Betrag versichert. Bei manchen Anbietern sind sie komplett ausgeschlossen oder nur gegen zusätzliche Prämien absicherbar.
Unbeaufsichtigtes Gepäck: Die meisten Versicherungen verlangen, dass das Gepäck nicht unbeaufsichtigt gelassen wird. Wenn Gepäck beispielsweise unbeaufsichtigt in einem Auto gelassen und dann gestohlen wird, besteht oft kein Versicherungsschutz.
Schäden durch unsachgemäße Handhabung: Wenn das Gepäck durch eigenverschuldetes Verhalten beschädigt wird, greift die Versicherung in der Regel nicht. Dazu zählt z. B. eine übermäßige Belastung oder unsachgemäße Verpackung.
Reisehaftpflichtversicherung
Reisehaftpflichtversicherung
Die Reisehaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die man als Reisender während der Reise anderen Personen oder deren Eigentum zufügt. Sie funktioniert ähnlich wie eine reguläre private Haftpflichtversicherung, ist jedoch auf Schäden begrenzt, die im Ausland während einer Reise entstehen. Diese Versicherung ist besonders wichtig, da die Haftpflichtregelungen und Schadenssummen im Ausland oft anders und teils deutlich höher sind als in Deutschland. In Ländern wie den USA oder Kanada, wo Schadensforderungen sehr hoch sein können, ist eine solche Versicherung besonders ratsam.
Wenn man bereits eine private Haftpflichtversicherung besitzt, sollte man zuerst überprüfen, ob darin ein Versicherungsschutz für Auslandsreisen enthalten ist oder ob eine Option zur Erweiterung der bestehenden Privathaftpflichtversicherung um einen Auslandsschutz angeboten wird. Dies kann günstiger sein als eine separate Reisehaftpflichtversicherung.
Die Reisehaftpflichtversicherung übernimmt verschiedene Arten von Schäden, die man unabsichtlich verursacht. Typische gedeckte Schadenarten sind:
Personenschäden: Wenn durch ein eigenes Verschulden andere Personen verletzt werden, übernimmt die Versicherung die Behandlungskosten, Schmerzensgeld und etwaige Folgekosten, die durch den Schaden entstehen.
Sachschäden: Wenn Gegenstände oder Eigentum Dritter beschädigt werden, erstattet die Versicherung die Kosten für Reparatur oder Ersatz. Zum Beispiel könnte man bei einem Museumsbesuch versehentlich ein Exponat beschädigen oder im Hotel eine teure Vase umstoßen.
Vermögensschäden: Dies sind finanzielle Einbußen, die andere Personen durch den Schaden erleiden, wie etwa Verdienstausfälle. Falls man jemanden verletzt und diese Person infolgedessen ihre Arbeit nicht fortsetzen kann, deckt die Versicherung die daraus resultierenden Verdienstausfälle bis zu einem bestimmten Betrag ab.
Mietsachschäden: Viele Policen decken auch Schäden an gemieteten Wohnungen und Ferienhäusern ab. Ein typisches Beispiel ist, wenn man aus Versehen die Fensterscheibe einer Ferienwohnung zerbricht.
Wie bei allen Versicherungen gibt es auch bei der Reisehaftpflichtversicherung gewisse Ausschlüsse. Typische nicht versicherte Schadenarten sind vorsätzliche Schäden. Die meisten Policen schließen auch Schäden an gemieteten Fahrzeugen wie Autos oder Motorrädern aus, da hier spezielle Mietwagenversicherungen notwendig sind.
Reiserechtsschutzversicherung
Reiserechtsschutzversicherung
Die Reiserechtsschutzversicherung bietet juristischen Beistand und finanzielle Unterstützung bei rechtlichen Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit einer Reise entstehen können. Sie greift in Fällen, bei denen Reisende Ansprüche durchsetzen oder sich gegen ungerechtfertigte Forderungen zur Wehr setzen müssen. Die Reiserechtsschutzversicherung ist besonders hilfreich, wenn unvorhergesehene Konflikte auftreten – sei es bei Problemen mit Reiseveranstaltern, bei Verkehrsunfällen im Ausland oder bei Streitigkeiten im Hotel.
Je nach Versicherungsumfang kann die Reiserechtsschutzversicherung verschiedene rechtliche Bereiche abdecken, die im Zusammenhang mit Reisen stehen. Dazu gehören:
Vertragsrechtsschutz: Falls es Streitigkeiten mit dem Reiseveranstalter, der Fluggesellschaft, dem Hotel oder Mietwagenanbieter gibt, hilft die Versicherung dabei, Ansprüche geltend zu machen. Zum Beispiel, wenn der Reiseanbieter den Vertrag nicht erfüllt, etwa durch abgesagte oder stark verspätete Flüge, fehlerhafte Buchungen oder minderwertige Unterkünfte.
Schadenersatzrechtsschutz: Kommt es zu einem Unfall oder einer Sachbeschädigung während der Reise, unterstützt die Versicherung bei der Durchsetzung von Schadensersatzforderungen. Das gilt auch, wenn das Reisegepäck während der Reise beschädigt oder gestohlen wird und das verantwortliche Unternehmen nicht haftet.
Strafrechtsschutz: Die Versicherung unterstützt im Falle von strafrechtlichen Vorwürfen, die aus Fahrlässigkeit entstanden sind. Ein Beispiel ist ein Verkehrsunfall, bei dem Reisende ungewollt eine Ordnungswidrigkeit oder ein fahrlässiges Delikt begehen. Die Reiserechtsschutzversicherung übernimmt in solchen Fällen die Anwalts- und Verfahrenskosten.
Verkehrsrechtsschutz: Besonders nützlich ist der Verkehrsrechtsschutz für Reisende, die im Ausland ein Auto mieten oder mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs sind. Kommt es zu einem Unfall oder einer Verkehrsstraftat, hilft die Versicherung bei der Klärung der Schuldfrage und unterstützt bei der Deckung von Anwaltskosten und Gerichtskosten.
Arbeitsrechtsschutz (in bestimmten Fällen): Bei einigen Versicherern ist auch der Schutz vor arbeitsrechtlichen Problemen während einer Reise inbegriffen, z. B. wenn man nach der Rückkehr ungerechtfertigt gekündigt wird, weil die Rückreise durch höhere Gewalt verspätet erfolgte.
Rechtsschutz bei Streitigkeiten im Miet- und Eigentumsrecht: Wenn der Reisevertrag eine Ferienwohnung oder ein Haus umfasst und es während des Aufenthalts zu Problemen kommt (z. B. schwerwiegende Mängel oder unrechtmäßige Kündigung).
Reiseunfallversicherung
Reiseunfallversicherung
Die Reiseunfallversicherung schützt Reisende bei Unfällen während ihrer Reise und bietet finanzielle Unterstützung im Falle von Verletzungen oder dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Diese Versicherung ist besonders nützlich für Personen, die aktiv im Urlaub unterwegs sind und Aktivitäten unternehmen, bei denen ein erhöhtes Unfallrisiko besteht. Auch bei Reisen in Länder mit begrenztem Zugang zu medizinischen Einrichtungen kann eine Reiseunfallversicherung hilfreich sein, um mögliche finanzielle Belastungen abzufedern.
Die Reiseunfallversicherung deckt in erster Linie gesundheitliche und finanzielle Folgen von Unfällen ab. Zu den typischen Leistungen gehören:
Invaliditätsleistungen: Wenn eine dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung durch den Unfall eintritt, zahlt die Versicherung eine einmalige Invaliditätsleistung oder eine monatliche Rente. Die Höhe der Auszahlung hängt vom Schweregrad der Beeinträchtigung und der vertraglich festgelegten Versicherungssumme ab.
Todesfallleistung: Im Falle eines tödlichen Unfalls erhalten die Hinterbliebenen eine vereinbarte Summe als finanzielle Absicherung. Diese Summe kann den Angehörigen helfen, unvorhergesehene Kosten zu decken oder finanzielle Verluste auszugleichen.
Bergungs- und Rettungskosten: Wenn nach einem Unfall Bergungskosten entstehen, etwa für den Einsatz von Rettungskräften oder für den Rücktransport aus schwer zugänglichen Gebieten, übernimmt die Versicherung diese Kosten bis zu einer bestimmten Höchstgrenze.
Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld: Bei stationärer Behandlung können Versicherte ein Krankenhaustagegeld erhalten, das dabei hilft, den Verdienstausfall oder zusätzliche Ausgaben zu kompensieren. Zudem zahlen manche Policen ein Genesungsgeld nach einem Unfall.
Kosmetische Operationen: Manche Policen übernehmen die Kosten für plastische oder kosmetische Operationen, falls infolge eines Unfalls sichtbare Schäden entstehen, etwa Narben oder andere äußerlich sichtbare Verletzungen.
Zu beachten ist, dass in der Regel Risikosportarten von der Versicherung ausgeschlossen sind und eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden muss. Zu den weiteren typischen Ausschlüssen bei der Reiseunfallversicherung gehören krankheitsbedingte Unfälle (Unfall aufgrund einer Vorerkrankung) und Unfälle unter Einfluss von Alkohol oder Drogen.
Die Reisekrankenversicherung – auch Auslandskrankenversicherung genannt – schützt Reisende vor unerwarteten medizinischen Kosten im Ausland. Sie übernimmt die Kosten für Behandlungen, die aufgrund von akuten Krankheiten oder Verletzungen auf Reisen notwendig werden, und bietet oft zusätzliche Leistungen wie einen Rücktransport nach Hause. Eine Auslandskrankenversicherung ist in vielen Ländern unverzichtbar, da die gesetzliche Krankenversicherung aus Deutschland meist keine oder nur eingeschränkte Leistungen innerhalb Europas abdeckt und außerhalb Europas keine Leistungen erbringt.
Der Leistungsumfang einer Reisekrankenversicherung unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. Zu den typischen Leistungen der Versicherung gehören:
Ambulante und stationäre Behandlungen: Dazu zählen Arztbesuche, diagnostische Verfahren, Medikamente, Therapien und chirurgische Eingriffe. Die Versicherung übernimmt die Kosten für alle medizinisch notwendigen Behandlungen, wenn sie aufgrund einer akuten Erkrankung oder Verletzung erforderlich sind.
Medikamentenversorgung: Wenn während der Reise Medikamente benötigt werden, deckt die Reisekrankenversicherung diese Kosten ab. Auch notwendige Impfungen, die im Ausland erforderlich werden, können je nach Versicherungspolice übernommen werden.
Notfall- und Schmerzbehandlungen: Besonders wichtig für Zahnschmerzen oder andere Notfälle, die ohne Vorwarnung auftreten. Die Reisekrankenversicherung übernimmt die Behandlungskosten, die zur Schmerzlinderung oder Stabilisierung des Gesundheitszustands notwendig sind.
Krankenhausaufenthalt: Wenn eine stationäre Behandlung im Krankenhaus erforderlich ist, deckt die Versicherung die Kosten für den Aufenthalt, die Behandlung und die Pflege. Je nach Vertrag kann ein Einzelzimmer und eine intensive Betreuung mitversichert sein.
Krankenrücktransport: Ein Rücktransport nach Hause wird oft abgedeckt, wenn er medizinisch notwendig ist. Einige Versicherungen bieten die Möglichkeit, einen Rücktransport zu organisieren, wenn es aus ärztlicher Sicht sinnvoll ist und die Genesung im Heimatland besser gewährleistet werden kann.
Überführung im Todesfall: Sollte es während der Reise zu einem Todesfall kommen, übernimmt die Reisekrankenversicherung die Kosten für die Überführung in die Heimat oder alternativ für eine Bestattung vor Ort.
Begleitpersonen und Angehörige: Einige Versicherungen übernehmen Kosten für eine Begleitperson, falls der Versicherte länger im Krankenhaus bleiben muss, dazu zählen die Kosten für die Anreise eines Familienmitglieder oder die Hotelübernachtung.
Rund-um-die-Uhr-Notfallhotline: Die meisten Versicherer bieten eine Notfallhotline an, die rund um die Uhr erreichbar ist und bei der Organisation von Arztterminen, Krankenhausaufenthalten oder Rücktransporten unterstützt. Es werden auch Dolmetscher-Services angeboten, was in einem Land mit anderer Sprache und unbekanntem Gesundheitssystem eine große Hilfe darstellt.
Von der Reisekrankenversicherung ausgeschlossen sind Vorerkrankungen, Behandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind, Behandlungen, die auf Risikoaktivitäten beruhen, Psychische Erkrankungen, kosmetische Eingriffe und Vorsorgeuntersuchungen.
Reiseversicherung für Reisen nach Mexiko
Eine Reiseversicherung ist besonders für Reisen nach Mexiko empfehlenswert, da sie ein wichtiger Schutz für den Ernstfall ist und eine Vielzahl von Risiken abdeckt, die während einer Reise auftreten können. Sie bietet finanzielle Absicherung und Unterstützung bei medizinischen Notfällen, plötzlichen Reiseabbrüchen, Verlust oder Beschädigung des Gepäcks sowie bei unvorhergesehenen Ereignissen, die die geplante Reise gefährden könnten.
Die Versicherer bieten sowohl Reiseversicherungspakete als auch einzeln wählbare Reiseversicherungen an. Zusätzlich gibt es die Wahl zwischen Versicherungen für einzelne Reisen und Jahrespolicen, die für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres gelten. Eine Jahresversicherung ist besonders für Vielreisende attraktiv, da sie bei häufigen Reisen oft kostengünstiger und praktischer ist. Darüber hinhaus werden die Versicherungen für Einzelpersonen oder Paare und Familien angeboten sowie wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung.
Die Reiseversicherung nach Mexiko sollte die folgenden Versicherung enthalten:
Reisekrankenversicherung: Diese übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen im Notfall, Krankenhausaufenthalte und, falls nötig, einen Rücktransport nach Deutschland. Eine gute medizinische Versorgung gibt es in touristischen Regionen und in Privatkliniken in Städten. Hier können hohe Kosten für die medizinische Behandlung anfallen, denn eine ambulante Behandlung in einer medizinischen Einrichtung muss man sofort bezahlen. Den Beleg zur Kostenerstattung reicht man dann nach bei der Versicherung ein.
Reiserücktrittsversicherung: Diese greift, wenn die Reise vorab storniert werden muss, z. B. aufgrund von Krankheit oder anderen schwerwiegenden Gründen. Sie hilft, die Stornokosten für Flug, Unterkunft und gebuchte Aktivitäten zu decken.
Reiseabbruchversicherung: Falls die Reise aus dringenden Gründen vorzeitig beendet werden muss, übernimmt diese Versicherung die Kosten für verpasste Leistungen und einen schnellen Rückflug.
Reisegepäckversicherung: Schutz bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung des Gepäcks und Gepäckverspätung.
ERGO Reiseversicherung
In Kooperation mit dem Online-Reisevermittler Travianet bieten wie Reiseversicherungen der ERGO Reiseversicherung AG an. Hier können eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung, eine Reisekrankenversichung und eine Reisegepäckversicherung als Komplettpakett oder einzeln abgeschlossen werden.
Für eine unvergessliche Reise nach Mexiko oder einen Neustart im Land ist eine gute Planung lohnenswert. Dabei sollte man berücksichtigen, dass man, je länger der […weiterlesen]
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