
Die Fluggastrechte-Verordnung der Europäischen Kommission verpflichtet die Fluggesellschaften bei Annullierung, Nichtbeförderung oder Verspätung von Flügen entsprechende Entschädigungen, Zuwendungen oder Ausgleichszahlungen gegenüber dem Fluggast zu erbringen. Dies beinhaltet auch den Verlust, die Beschädigung oder die Verspätung von Gepäck. Die Verordnung gilt für Linien-, Charter- und Billigflüge gleichermaßen. Hin- und Rückflüge werden grundsätzlich als zwei eigenständige Flüge betrachtet.
Europäische Kommission
Auf dem Portal europa.eu wird der Gültigkeitsbereich der EU-Fluggastrechte-Verordnung definiert. Die möglichen Probleme und die eventullen Ansprüche werden in kurzer Form dargestellt. Ausserdem gibt es weiterführende Links zu verschiedenen EU-Verordnungen.
Die Durchsetzung der zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft muß vom Fluggast selbst durchgeführt werden. Ob ein Anrecht auf Entschädigung besteht und in welcher Höhe eine Ausgleichszahlung geleistet wird, darüber informieren unter anderem die folgenden Webseiten.
Flightright.de
Flightright prüft zunächst kostenlos die Flugdetails und entscheidet, ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht. Im Anschluss kann der Fluggast Flightright damit beauftragen sein Recht juristisch bei den Airlines durchzusetzen und erhält im Erfolgsfall eine Entschädigung abzüglich der Erfolgsprovision für Flightright.
FairPlane.de
Auch hier wird zunächst kostenlos geprüft, ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht. Anschließend kann man FairPlane beauftragen, die Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft durchzusetzen. Im Erfolgsfall erhält das Unternehmen eine Provision von der Entschädigungssumme.
Wir kaufen deinen Flug.de
Zunächst wird kostenlos geprüft, ob ein Anspruch auf eine Entschädigung besteht. Ist dies der Fall kann der Fluggast seine Forderung an das Unternehmen „Wir kaufen deinen Flug“ abtreten und erhält eine Sofortauszahlung abzüglich einer Provision.
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