Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen

Foto: Mexico-Info

Hier führen wir auf, welche Güter bei der Ein- und Ausreise nach und von Mexiko erlaubt sind und was verboten ist. Da sich dies ändern kann, empfehlen wir, die Informationen auch auf den Internetseiten der jeweiligen Zollbehörden nachzulesen, entsprechende Links finden sich im Beitrag.

Inhalt dieses Artikels
 

Einfuhrbestimmungen

Hier listen wir auf, welche Güter in den angegebenen Mengen zollfrei nach Mexiko eingeführt werden können und welche verboten sind. Werden diese Freimengen überschritten, sind Einfuhrabgaben zu entrichten. Bei verbotenen Gütern muss mit Festnahme, Beschlagnahmung des Gutes und hohen Geldstrafen gerechnet werden.

Güter für den persönlichen Bedarf

Dazu zählen Kleidung, Schuhe und Kosmetikartikel sowie  Ausstattungen für Babys und Kleinkinder. Diese dürfen in einem für die Dauer der Reise angemessen Umfang eingeführt werden. Des weiterem zählen dazu Rollstühle und Gehhilfen sowie Koffer und Taschen zur Beförderung des Gepäcks.

Elektronische Geräte

Elektronische Geräte dürfen für den persönlichen Bedarf eingeführt werden, dabei sind die folgenden Höchstmengen zu beachten:

  • 3 Mobiltelefone oder Tablets und das entsprechende Zubehör
  • 1 GPS-Gerät mit Zubehör
  • 1 Laptop mit Zubehör – dazu zählen auch tragbare Drucker, Kopierer und Brenner
  • 2 Foto- oder Videokameras mit Zubehör und maximal 5 Speicherkarten für jedes Gerät
  • 1 tragbarer Projektor mit Zubehör
  • Tragbare Lautsprecher mit Zubehör
  • 2 tragbarer DVD-Player mit Zubehör und maximal 10 DVDs und 30 CDs
  • 1 Videospielkonsole mit 5 Videospielen

Tabak und Alkohol

Personen über 18 Jahre dürfen die folgenden Höchstmengen einführen:

  • 6 Liter Wein
  • 3 Liter andere alkoholische Getränke
  • 10 Packungen Zigaretten
  • 25 Zigarren (Stück)
  • 200g losen Tabak

Geld / Devisen

Bis zu einem Betrag von umgerechnet 10.000 US-Dollar können Landes- und Fremdwährungen eingeführt werden. Höhere Beträge müssen deklariert werden.

Medikamente

Medikamente für den persönlichen Bedarf dürfen in für die Reisedauer angemessenen Mengen eingeführt werden. Bei einigen Medikamenten sind zusätzliche Bescheinigungen notwendig.

Darüber hinaus darf benötigtes Zubehör wie ein Blutdruckmessgerät und ein Gerät zum Messen des Blutzuckerspiegels eingeführt werden.

Siehe auch unseren Beitrag zur Reiseapotheke

Lebensmittel

Die Einfuhr von nicht konservierten Lebensmitteln aus tierischen und pflanzlichen Produkten ist generell verboten. Dies dient zur Vermeidung der Ausbreitung von Seuchen und Krankheiten. Süßigkeiten wie Kekse, Schokolade usw. sowie konservierte Lebensmittel dürfen in einem begrenzten Umfang eingeführt werden.

Geschenke

Erfolgt die Einreise nach Mexiko über den Luft- oder Seeweg dürfen Geschenke in Höhe von 500 US-Dollar zollfrei eingeführt werden, erfolgt die Einreise über den Landweg beträgt die Höchstgrenze 300 US-Dollar. Bei dem Landweg gibt es nur Ausnahmen für mexikanische Staatsbürger während der Ferienzeit, dann beträgt auch hier die Höchstgrenze 500 US-Dollar.

Der Wert der Ware muss mit Kaufbelegen oder Rechnungen nachgewiesen werden, ansonsten wird er von den Zollbeamten geschätzt.

Haustiere

Als Haustiere gelten Hunde und Katzen. Für diese muss ein Gesundheitszeugnis vorgelegt werden, dass die folgenden Informationen enthält:

  • Name und Anschrift des Besitzes und wenn abweichend Name und Anschrift der Person, die das Tier mit sich führt
  • Datum der letzten Tollwutimpfung und Dauer der Wirkung des Impfstoffes (eine Ausnahme gilt für Tiere unter 3 Monaten)
  • Bescheinigung eines Tierarztes, dass das Tier vor der Abreise gesund war
  • Bescheinigung eines Tierarztes, dass das Tier innerhalb der letzten 6 Monate vor Reisebeginn gegen innere und äußere Parasiten behandelt wurde

Bis zu drei Haustiere und deren benötigtes Zubehör dürfen eingeführt werden. Für den Transport muss ein Zwinger oder Tierkäfig vorhanden sind. Loses Trockenfutter kann in Höhe einer Tagesration mitgenommen werden, ansonsten sind zwei Packungen erlaubt. Es muss etikettiert und verpackt sein.

Andere Tiere, wilde Tiere und Pflanzen

Bei allen anderen Tieren sowie wilden Tieren gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Artenschutzes des Ausfuhr- und des Einfuhrlandes. Die Einfuhr muss bei den Zollbehörden beantragt werden.

Pflanzen und Pflanzensamen dürfen ebenfalls nicht ohne weiteres eingeführt werden, auch hier gelten die Bestimmungen des Artenschutzes, um die Pflanzenvielfalt auf der Erde zu erhalten.

Weitere Informationen finden sich auf den Internetseiten:

Bundesamtes für Naturschutz

Deutscher Zoll: Schutz der Tierwelt

Deutscher Zoll: Schutz der Pflanzenwelt

Grundsätzlich verboten

Die folgenden Arten von Gütern dürfen grundsätzlich nicht eingeführt werden:

  • Betäubungsmittel
  • Raubfische und Raubvögel
  • Bilder und Videos mit kinderpornografischen Darstellungen
  • gebrauchte Kleidung und Schuhe, die nicht zum persönlichen Bedarf zählen
  • Waffen und Munition

Linkhinweise

Deutscher Zoll: Informationen zu Reisen in einen Nicht-EU-Staat

SAT – Finanzbehörde Mexico – Hinweise zu Einfuhrbestimmungen

 

Ausfuhrbestimmungen

Die Ausfuhrbestimmungen, die wir hier auflisten sind gleichzeitig die Einfuhrbestimmungen für Deutschland. Auch hier dürfen bestimmte Güter nur in den angegebenen Mengen zollfrei nach Deutschland eingeführt werden. Ausserdem listen wir auf, welche Güter nicht aus Mexiko ausgeführt werden dürfen.

Tabak und Alkohol

Personen über 17 Jahre dürfen die folgenden Höchstmengen einführen:

  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250 Gramm Rauchtabak oder
  • eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
  • 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22% oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80% oder mehr oder
  • 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% oder
  • eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
  • 4 Liter nicht schäumende Weine und
  • 16 Liter Bier

Medikamente

Bei der Einreise nach Deutschland dürfen Arzneimittel in einer dem üblichen persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechenden Menge eingeführt werden. Dabei wird als persönlicher Bedarf ein Vorrat von maximal drei Monaten je Arzneimittel angesehen. Betäubungsmittel und gefälschte Arzneimittel dürfen nicht eingeführt werden.

Deutscher Zoll: Arzneimittel und Betäubungsmittel

Souvenirs, Textilien, Elektrogeräte und Geschenke

Bei Flug- und Seereisenden können Güter bis zu einem Gesamtwarenwert von 430 Euro zollfrei ausgeführt bzw. nach Deutschland eingeführt werden. Bei Reisenden unter 15 Jahren ist dieser Wert auf 175 Euro beschränkt.

Geld / Devisen

Bis zu einem Betrag von umgerechnet 10.000 Euro können Landes- und Fremdwährungen mitgenommen werden. Höhere Beträge müssen deklariert werden.

Deutscher Zoll: Informationen über Barmittel

Lebensmittel

Lebensmittel, die für den eigenen Verbrauch oder als Geschenk bestimmt sind, dürfen ausgeführt werden, z.B. uneingeschränkt Süßigkeiten. Für einige Lebensmittel gibt es Einschränkungen und manche sind auch nicht erlaubt.

Deutscher Zoll: Private Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln

Einschränkungen bei bestimmten Gütern

Bei den folgenden Gütern gibt es Einschränkungen bei der Einreise nach Deutschland:

  • Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Produkte
  • Feuerwerkskörper
  • Waffen und Munition
  • nachgeahmte oder gefälschte Produkte

Deutscher Zoll: Einschränkungen bei der Einfuhr nach Deutschland

Grundsätzlich verboten

Die folgenden Arten von Gütern dürfen grundsätzlich nicht aus Mexiko ausgeführt und nach Deutschland eingeführt werden:

  • archäologische Fundstücke
  • Antiquitäten
  • Gold und Silber (Schmuck ist davon ausgenommen)
  • Korallen und andere geschützte Tiere
  • Kakteen und andere gefährdete Pflanzen
  • jugendgefährdende Schriften oder Medien
  • Schriften mit verfassungswidrigem Inhalt

Linkhinweise

Deutscher Zoll: Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat

1 Kommentar

  1. Super Beitrag,
    es gibt aber einen Hacken an der Sache für Besitzer eines FM Permanente.
    Die MX Botschaft in Frankfurt sieht nach, wann das FM Permantene ausgestellt wurde. Ab diesem Termin hat man exakt 6 Monate Zeit, seinen Umzug zu organiseren. ( Habe die D Staatsabürgerschaft) Danach gibt es keine Möglichkeit mehr, das Certificado de menaje zu erhalten.
    Ich habe das gerade durch, mein FM Permanete wurde im Jahr 2013 ausgestellt. Nun musste ich 2019 beruflich nach Mexico wechseln und die Botschaft verweigert das Certificado de menaje auszustellen da die Frist von einem halben Jahr abgelaufen ist. Schöne sch…..e!
    Also mein Container kann nicht nach MEX eingeführt werden……….die wenigsten Speditionen haben das auf dem Schirm……Fakt ist, mein Container steht mit gebrauchten Haushaltsartikeln in Veracruz und wurde vom Zoll beschlagnahmt. Er muss nach D zurück gesendet werden, oder der Container geht nach 60 Tagen im Hafen, als Staatseigentum an die Mexikaner über!!!!
    Ich hoffe das ich einigen die vor haben nach MEX mit Container umzuziehen, vor wahnsinniger MEX Bürokratie schützen zu können……!
    Gruß

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